
DAS NEUE GEMEINDEZENTRUM - EINE AUSGEWOGENE UND MODERNE INFRASTRUKTUR Sind Sie interessiert, einen der drei möglichen Gemeinderäume zu mieten?Die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil stellt interessierten Personen den Dorfchäller (im Kindergartengebäude), die Dorfhalle Jurablick (Mehrzweckhalle) sowie den Mehrzweckraum (im UG des Schulhauses) gemäss den Bedingungen des Reglementes über die Benützung von Gemeinderäumlichkeiten mietweise zur Verfügung. Dorfchäller Der Dorfchäller ist geeignet für Vorträge, Generalversammlungen, Geburtstagsfeiern, kleinere Konzerte etc. Kapazität bei Konzertbestuhlung: 100 Personen Kapazität bei Bankettbestuhlung: 60 Personen Raumgrösse: 13.20 x 7.50 m Küche: nein, nur Nebenraum mit Ausgussbecken Bühne: nein Dorfhalle Jurablick Die Dorfhalle Jurablick ist eine Mehrzweckhalle. Sie ist geeignet für Vorträge, Generalversammlungen, Geburtstagsfeiern, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Konzerte etc. Kapazität bei Konzertbestuhlung: 380 Personen Kapazität bei Bankettbestuhlung: 360 Personen Raumgrösse: 25.00 x 14.00 m Küche: eine voll ausgebaute Küche ist vorhanden Bühne: ja Mehrzweckraum Der Mehrzweckraum ist geeignet für Vorträge, Generalversammlungen, Geburtstagsfeiern etc. Kapazität bei Konzertbestuhlung: 72 Personen Kapazität bei Bankettbestuhlung: 60 Personen Raumgrösse: 12.00 x 7.30 m Küche: eine behelfsmässige Küche ist vorhanden Bühne: nein
Wie kann man die Räume mieten?Beachten Sie bitte für die Raumbelegung die nachstehenden Hinweise. 1. Belegungskalender Ist der entsprechende Raum zur gewünschten Zeit überhaupt frei? Konsultieren Sie dazu bitte den entsprechenden Belegungskalender (vgl. untenstehende Publikationen). 2. Ausfüllen Reservationsanfrage Füllen Sie bitte das Formular "Raumreservationsanfrage" vollständig aus. Sie finden dieses Formular ebenfalls bei den untenstehenden Publikationen. Reichen Sie das Gesuch anschliessend der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil ein. Benützungsreglement Die Regelungen über die Benützung sind im gemeindeeigenen Reglement über die Benützung der Gemeinderäumlichkeiten geregelt. Sie finden dieses Dokument ebenfalls untenstehend.
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