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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle Starrkirch-Wil abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Die Abmeldegebühr beträgt Fr. 10.--.

Sie können Ihre Abmeldung aber auch schriftlich oder online (siehe Online-Schalter) vornehmen. Dann müssen Sie uns die geforderten Unterlagen per Post zustellen.

Im Falle einer schriftlichen oder Online-Abmeldung kommen zu den oben genannten Kosten Fr. 20.- hinzu.

Preis

10.00

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