Kopfzeile

Inhalt

Steuerrechtliche Auskünfte

Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern.


Steuererklärung

Die Steuererklärungen werden durch das Verwaltungsrechenamt St. Gallen maschinell verpackt und verschickt.

Neu:
  • Die Steuererklärung kann nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil, sondern muss direkt beim Kantonalen Steueramt Solothurn eingereicht werden. Dazu befindet sich ein adressiertes und frankiertes Couverts in der Beilage zu jeder Steuererklärung.
  • Die Fristerstreckungsgesuche für die Steuererklärung 2005 sind ebenfalls nicht mehr der Gemeinde einzureichen. In der Beilage zur Steuererklärung befindet sich ein Gesuch um Verlängerung der Eingabefrist. Dieses ist zwingend beim Kanton Solothurn einzureichen.
Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist können bis spätestens 31. Oktober beantragt werden. Fristverlängerungen bis 31. Juli sind kostenlos, darüber hinausgehende Fristverlängerungen kosten 30 Franken. Mahnungen für nicht innerhalb der Frist eingehende Steuererklärungen werden mit einer Gebühr von 50 Franken belastet!

Die Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil füllt auf Wunsch Steuererklärungen aus. Es können jedoch nur einfache Steuererklärungen (Unselbständigerwerbende, mit oder ohne Liegenschaften) ausgefüllt werden. Diese Dienstleistung ist jedoch gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt laut Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil Fr. 60.00 und erhöht sich, je nach Aufwand resp. der auszufüllenden Formulare.

Sofern Sie daran interessiert sind, dass Ihre Steuererklärung durch die Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil ausgefüllt wird, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Besprechungstermin.


Steuerbezug

Die Gemeindesteuern, Feuerwehr-Ersatzabgabe, Personalsteuer und Kirchensteuern werden in drei Teilbeträgen sowie mit der Schlussabrechnung erhoben.

- 1. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 30. April
- 2. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 31. August
- 3. Rate (1/3 der Vorjahressteuern), zahlbar bis 31. Dezember
- Schlussabrechnung zahlbar, innert 30 Tagen

Auf verspäteten Zahlungen der Raten und der Schlussabrechnung werden Verzugszinsen berechnet !


Allgemeines

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt