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Todesfälle

Im Kanton fand eine Reorganisation des Zivilstandswesens statt. Die bisherigen, kommunalen Zivilstandsämter wurden aufgelöst und in die neuen, kantonalen Zivilstandsämter integriert. In Starrkirch-Wil gibt es kein Zivilstandsamt mehr.

Todesfälle in der Gemeinde Starrkirch-Wil sind innert 2 Tagen, nachdem sie erfolgt sind, persönlich dem Zivilstandsamt Olten-Gösgen, Hauptgasse 25, 4603 Olten oder der Gemeindekanzlei Starrkirch-Wil anzuzeigen.

Dabei hat sich die Meldeperson auszuweisen und die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. Weiter ist das Familienbüchlein (soweit vorhanden) mitzunehmen.

Auswärtige Todesfälle von Einwohnern werden via zuständiges Zivilstandsamt des Todesortes direkt dem Zivilstandsamt Olten-Gösgen gemeldet.

Bei der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil ist ein Formular "Anordnungen für den Todesfall" erhältlich oder kann per Internet bezogen werden (siehe Publikationen), welche jedoch nicht die Wirkung eines Testamentes hat, sondern lediglich Wünsche zur Abwicklung der Abdankung, Bestattung etc. beinhaltet.

Weitere Bemerkungen siehe auch unter „Bestattungen“.

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