Kopfzeile

Inhalt

Obligatorische Schiesspflicht

Alle Schiesspflichtigen erhalten jährlich ein Informationsblatt mit Angaben über die Schiesstage und Schiesszeiten.

Seit dem Jahre 1997 bestand für die Starrkirch-Wiler Obligatorisch-Schützen die Möglichkeit, ihre Schiesspflicht auf der Schiessanlage Kleinholz, Olten, zu absolvieren. Dabei handelte es sich um eine provisorische Lösung. Mit der Schliessung der Schiessanlage Kleinholz per 31. März 2002 ist diese Lösung hinfällig geworden. In den Jahren 2002 und 2003 konnte eine Übergangslösung ausgehandelt werden, indem die Schiesspflichtigen aus Olten und Starrkirch-Wil das obligatorische Bundesprogramm auf der Schiessanlage in Wolfwil absolvieren konnten.

Im Verlaufe des Jahres 2003 konnte die Gemeinde Starrkirch-Wil nun eine definitive Lösung erzielen. Die Gemeinde Starrkirch-Wil hat mit der Gemeinde Dulliken eine Vereinbarung für die Benützung des Schützenhauses in Dulliken durch die Starrkirch-Wiler Obligatorisch-Schützen abgeschlossen.

Ab dem Jahre 2004 können die Obligatorisch-Schützen von Starrkirch-Wil demnach Ihr Bundesprogramm auf der Schiessanlage in Dulliken absolvieren.

Nähere Informationen bezüglich dem Schiessbetrieb in Dulliken finden Sie hier: http://www.schiessen-dulliken.ch/.