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Pass ändern

Ein Schweizer Pass ist maximal 10 Jahre gültig. Ab dem 1.1.2003 wird nur noch der neue Pass ausgestellt. Alte Schweizer Pässe können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert werden.

Pass ändern
Stimmen die Angaben in Ihrem Pass nicht mehr (z.B. infolge Heirat, Scheidung, Namensänderung), so müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung (Auslandschweizer bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung) einen neuen Pass beantragen.

Kindereintrag
Im neuen Schweizer Pass (ab 2003) sind keine Kindereinträge mehr möglich.

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