Pass ändern
Pass ändern
Stimmen die Angaben in Ihrem Pass nicht mehr (z.B. infolge Heirat, Scheidung, Namensänderung), so müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung (Auslandschweizer bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung) einen neuen Pass beantragen.
Kindereintrag
Im neuen Schweizer Pass (ab 2003) sind keine Kindereinträge mehr möglich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 285 85 85 | info@starrkirch-wil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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