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Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergleichen), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Es finden keine separaten Sperrgutsammlungen statt. Die Einsammlung erfolgt mit der normalen Kehrichtabfuhr.
Die Gegenstände sind mit einer oder mehreren Sperrgutmarken zu versehen (eine Marke pro 10 kg). Das Sperrgut darf eine maximale Länge von 120 cm und ein maximales Gewicht von 20 kg pro Stück aufweisen.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Gebühren

gebührenpflichtig

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