Kopfzeile

Inhalt

Gemeinderatssitzung vom 29. April 2024

2. Mai 2024

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Genehmigung der Gesamtrevision des Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP)
Nach längerer Bearbeitungszeit liess sich der Gemeinderat Starrkirch-Wil zu Beginn des Jahres über die Gesamtrevision des Generellen Wasserversorgungsprojekts (GWP) informieren. Am 19. Februar 2024 hat der Gemeinderat dann die öffentliche Auflage dieses Planungswerks beschlossen. Diese Auflage fand in der Zeit vom 29. Februar bis 02. April 2024 statt.
Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Gesamtrevision der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) Starrkirch-Wil konnte nun deshalb vom Gemeinderat abschliessend genehmigt werden. Die Unterlagen werden nun dem Amt für Umwelt (zuhanden des Regie­rungsrats) zur abschliessenden Genehmigung eingereicht.

Genehmigung verschiedener Schlussabrechnungen
Die Bau- und Werkkommission hat dem Gemeinderat insgesamt 3 Schlussabrechnung für abgeschlossene Bauarbeiten zukommen lassen.
Im Jahre 2023 wurde die Wasserleitung Säliring bis altes Reservoir Fluhester ersetzt. Der Gemeinderat hatte dafür einen Kredit von 260'000 Franken genehmigt. Die nun vorliegende Schlussabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 180'349.62 aus. Somit besteht eine Kreditunterschreitung von Fr. 79'650.38. Die Kostenunterschreitung wird von der Bau- und Werkkommission mit dem Verzicht auf das Verlegen eines neuen Steuerkabels, mit einem günstigeren Vergabepreis für die Baumeisterarbeiten und dem Verzicht auf die Erstellung einer Baupiste sowie keinen Überraschungen im Bauuntergrund begründet.
In den Jahren 2022 und 2023 erfolgte die Sanierung der Bumelochstrasse mit Strassenbau, Wasserleitung und Kanalisation. Für diese Arbeiten hatte die Gemeindeversammlung einen Kredit von 1'020'304 Franken genehmigt, plus einem Nachtragskredit des Gemeinderats für Strassenbauarbeiten um Umfang von 26'000 Franken. Die nun vorliegende Schlussabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 1'194'430.17 aus. Dies entspricht einer Kostenüberschreitung von Fr. 148'126.17. Die Bau- und Werkkommission begründet diese Mehrkosten damit, dass das Ingenieurhonorar bei der seinerzeitigen Kreditvorlage an die Gemeindeversammlung irrtümlicherweise nicht miteingerechnet worden war. Ausserdem erfolgten Mehraufwände bei Gartenbauarbeiten, bei Einmessarbeiten sowie durch die Vergrösserung des Leitungsdurchmessers bei der Wasserleitung. Auch die Teuerung bei den Materialkosten hat zu Mehraufwendungen geführt.
Im Jahre 2023 erfolgte die Sanierung der Baumgartenstrasse mit Strassenbau, Wasserleitungs- und Kanalisationsarbeiten. Für diese Arbeiten hatte die Gemeindeversammlung einen Kredit von 322'000 Franken genehmigt. Die nun vorliegende Schlussabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 287'081.65 aus. Damit besteht eine Kostenunterschreitung von Fr. 25'918.35. Die Minderkosten werden insbesondere mit der Nichtbeanspruchung von eingerechneten Reserven begründet.
Der Gemeinderat hat alle drei Schlussabrechnungen genehmigt. Bei der Sanierung der Bumelochstrasse hat der Gemeinderat auch den durch die Kostenüberschreitung notwendigen Nachtragskredit beschlossen.

Kredit für die Sanierung der Wasserleitung Kohliweidstrasse
Gemäss Investitionsprogramm der Gemeinde ist für das Jahr 2024 die Sanierung der Wasserleitung Kohliweidstrasse geplant. Die Bau- und Werkkommission hat dem Gemeinderat nun das entsprechende Bauprojekt mit Kostenvoranschlag vorgelegt. Die Wasserleitung soll in einem Berstlining-Verfahren ersetzt werden. Zudem wird an einzelnen Punkten der defekte Strassenbelag repariert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 224'000 Franken, wovon ein Teil von 24'000 Franken als privater Kostenanteil weiterverrechnet werden kann. Von den, der Gemeinde verbleibenden Kosten von 200'000 Franken entfallen 164'00 Franken auf die Wasserleitungsarbeiten und 36'000 Franken auf den Strassenbau.
Der Gemeinderat hat den Gesamtkredit von brutto 224'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung 2024 genehmigt. In einem nächsten Schritt werden die Submissionsverfahren durchgeführt. Die Arbeiten selbst sollen dann im Spätsommer/Herbst 2024 ausgeführt werden.

Tempo 30 auf Gemeindestrassen
Anfangs dieses Jahres hat der Gemeinderat zwei Petitionen für die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen verlangt. Insgesamt 72 Unterzeichner bitten um die Einführung von Tempo 30 an der Kleinfeldstrasse und 135 Unterzeichnet haben das gleiche Begehren für die Mattenstrasse eingereicht.
Der Gemeinderat hat nun zusammen mit der Bau- und Werkkommission die ganze Angelegenheit diskutiert. Auf verschiedenen Gemeindestrassen gilt heute bereits ein Tempo 30-Regime. Würden die beiden Strassenabschnitte bei einem positiven Entscheid des Gemeinderats zu den beiden Petitionen noch dazukommen, würde ein "Flickenteppich" entstehen. Der Gemeinderat lässt deshalb nun abklären, welche Kosten bei einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf allen Gemeindestrassen entstehen würden. Im Jahre 2017 hatte die Gemeindeversammlung ein solches Vorhaben relativ knapp abgelehnt. Wie sich nun aufgrund rechtlicher Abklärungen herausgestellt hat, obliegt ein solcher Entscheid jedoch nicht der Gemeindeversammlung, sondern dem Gemeinderat. Der Gemeinderat wird den Entscheid in dieser Sache erst nach Vorliegen der weiteren Unterlagen fällen.

Übernahme einer privaten Kanalisationsleitung
Ein Liegenschaftsbesitzer hat dem Gemeinderat im Januar 2024 einen Antrag für die Übernahme einer bisherigen, privaten und sanierungsbedürftigen Kanalisationsleitung eingereicht. Der Gemeinderat hat dieses Geschäft nun zusammen mit der Bau- und Werkkommission diskutiert, nachdem sich die Kommission vorgehend bereits schriftlich zu diesem Antrag geäussert hatte.
Bevor der Gemeinderat einen Entscheid zu diesem Antrag fällt, sollen nun noch weitere Abklärungen erfolgen.

Wahl eines neuen Mitglieds der Bau- und Werkkommission
Aufgrund der durch die SP Starrkirch-Wil eingereichten Nomination hat der Gemeinderat Herrn Thomas Uehlinger per 1. Mai 2024 als neues Mitglied der Bau- und Werkkommission Starrkirch-Wil, für den Rest der Amtsperiode 2021-2025, gewählt. Thomas Uehlinger ersetzt den per 29. Februar 2024 zurückgetretenen Yabgu Balkaçund ist auch designierter neuer Präsident der Bau- und Werkkommission. Die Neukonstituierung wird von der Kommission jedoch selbst vorgenommen.

Leistungsvereinbarung über die Umsetzung der Frühen Sprachförderung
Deutschkenntnisse der Kinder sind für den Besuch des Kindergartens sehr wichtig. Alle Kinder sollen die gleichen Startchancen haben. Der Kanton Solothurn hat deshalb ein Konzept für die Frühe Sprachförderung vor dem Kindergartenalter erstellt. Der Kantonsrat hat vor Kurzem die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. Diese Leistungen bilden einen Bestandteil des kommunalen Leistungsfeldes, d.h. die Gemeinden müssen für die Kosten der Frühen Sprachförderung aufkommen.
Die Gemeinde Starrkirch-Wil hat sich entschieden, bei diesem Konzept ab Sommer 2024 mitzumachen und möchte allen ortsansässigen Kindern schon früh beim Deutschlernen helfen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, ein zweijähriges Einführungsprojekt (1. August 2024 bis 31. Juli 2026) für die Frühe Sprachförderung durchzuführen. Für das Einführungsprojekt wird das Angebotsobligatorium (seitens der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil) bzw. die freiwillige Teilnahme (seitens der Kinder) definiert. Dies entspricht auch der vom Kanton beschlossenen Vorgabe. Der Besuch der Frühen Sprachförderung für die teilnehmenden Kinder soll während dem Einführungsprojekt kostenlos sein.
Die Frühe Sprachförderung wird im Rahmen des Besuchs der ortsansässigen Spielgruppe Spielchischte erfolgen. Einmal pro Woche wird der normale Spielgruppenunterricht besucht und einmal pro Woche ein Deutschkurs. Der Gemeinderat hat nun dazu die entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Spielgruppen-Verein genehmigt.

Abschreibung von Guthaben
Aufgrund vorliegender Verlustscheine (nach erfolglos durchgeführten Inkassohandlungen) hat der Gemeinderat Gebühren im Umfang von Fr. 180.00 zu Lasten der Gemeinderechnung 2024 abgeschrieben.