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Feuerwehr

Einwohnerinnen und Einwohner sind mit dem Jahr, in welchem sie das 21. Altersjahr vollenden, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.

Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:

  • durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
  • durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe.

Wer von der Ersatzabgabe befreit ist, bestimmt das Feuerwehrreglement.

Weitere Informationen über die Feuerwehr Starrkirch-Wil finden Sie unter der Website http://www.feuerwehr-starrkirch-wil.ch

Kontakt

Feuerwehr
Bumelochstrasse 45
4656 Starrkirch-Wil
Tel. 062 544 20 14
feuerwehr@starrkirch-wil.ch

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