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Die Geschichte einer Kirche

Wann genau die Kirche von Starrkirch-Wil erstellt wurde, ist ungewiss. Sie deutet jedoch auf einen alten Ursprung hin. Man nimmt an, dass sie um die Zeit Karl des Grossen erbaut wurde. Diese Annahme begründet man damit, dass seit der Erwähnung des Dorfes im Jahr 1036 im Dorfnamen immer wieder Kirche erwähnt wurde. Zu dieser Zeit soll ein alemannischer Siedler namens Starcho als Stifter der Hofeigentümer hier gelebt haben. Die Lage der Kirche als erste Kirche im alten Aargau wie der Umstand, dass sie im Jahre 1036 aus dem Besitz des Lenzburger Grafen dem Stift Beromünster geschenkt wurde, unterstützt diese These. Im Jahre 1678 ermöglichte eine grossherzige Vergabung des Chorherren Johan Jakob Gugger von 2000 Gulden den Bau eines Pfarrhauses in Starrkirch-Wil.

Das sicher wichtigste Geschehen in der Geschichte unserer Kirche ist die in Starrkirch-Wil aufgelöste Trennung zwischen der Römisch-katholischen Kirche und der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Als das Konzil 1870 das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit verkündete, beschlossen die sechs Kantone Aargau, Baselland, Bern, Luzern, Zug und Solothurn, die Unfehlbarkeitslehre auf ihrem Gebiet nicht zu veröffentlichen. Im Hirtenbrief des Bischofs, der in allen Kirchen verlesen werden sollte, waren aber die päpstlichen Konzilbeschlüsse enthalten. Der damalige Pfarrer Paulin Gschwind, der seit 1865 in Starrkirch-Wil tätig war, liess diese beim Verlesen aber aus. Er musste sich deshalb 1871 vor dem bischöflichen Ordinariat verantworten. Dort versprach er, nie in Predigten und öffentlichen Reden gegen diese Beschlüsse zu sprechen, als freier Mann werde er sie jedoch auch niemals akzeptieren. 1872 wurde er als Pfarrer vom Bischof abgesetzt. Theologen, die sich der neuen Lehre wiedersetzten, wurden exkommuniziert. Einige lebten in Ungewissheit und Armut. Nicht so Paulin Gschwind, der Pfarrer von Starrkirch-Wil, der eine Ausnahme darstellte, weil die Mehrheit der Gemeinde hinter ihm stand. Er erhob deshalb Einspruch bei der Regierung. Am 27. September 1872 trat der Solothurner Kantonsrat zusammen, um in der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Mit 78:22 Stimmen genehmigte der Rat in diesem Sinne, dass dem Pfarrer Schutz gewährt werde, solange er nicht von der zuständigen Behörde, dem Stift von Schönenwerd, abgesetzt werde. 1873 sollte ein Kapuziner an Stelle des exkommunizierten Pfarrers Paulin Gschwind Gottesdienst halten. Die Anhänger von Paulin Gschwind entfernten den Kapuziner mit Gewalt aus der Kirche. Dem Kapuziner folgten die dem römisch-katholischen Glauben treu Gebliebenen. So wurde der Starrkircher Pfarrer Paulin Gschwind der erste christ-katholische Pfarrer und die Kirche von Starrkirch-Wil die erste christ-katholische Kirche der Schweiz.