GEBÜHREN IM ABFALLWESEN Gebührenverordnung gemäss Artikel 13 und Anhang 1 des Abfallreglementes der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BUSSENVERORDNUNG Gemäss Anhang I zum Abfallreglement der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil. Wer den Vorschriften der Kantonalen Abfallverordnung oder des Abfallreglementes zuwiderhandelt oder Verfügungen und Weisungen missachtet, wer Abfälle unzulässig entsorgt, kann gemäss § 31 der Kantonalen Abfallverordnung mit Busse bis zu 5000 Franken, im Wiederholungsfall bis zu 20'000 Franken, bestraft werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallreglement der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil Abfallreglement.pdf (PDF, 179.71 kB) |