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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr, in der Regel im Dorfchäller (Schulhaus) zusammen.

Kontakt

Beat Gradwohl
info@starrkirch-wil.ch

Ort

Dorfchäller (altes Schulhaus)
Schulstrasse 19
4656 Starrkirch-Wil

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung erlässt und ändert die Gemeindeordnung und die übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente einschliesslich der Dienst- und Gehaltsordnung für das Gemeindepersonal.

Sie beschliesst ausserdem:
  1. den Voranschlag und den Steuerfuss
  2. die Rechnung
  3. Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig 200'000 Franken oder jährlich wiederkehrend 50'000 Franken übersteigen
  4. Spezialfinanzierungen
  5. zweckgebundene Mittel und ihre Erträge
  6. Gründung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten und Unternehmungen
  7. Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinden dienen
  8. Beitritt oder Austritt zu einem Zweckverband
  9. Namen und Wappen der Gemeinde
  10. Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Liegenschaften von über 500'000 Franken
  11. Bewilligung von Nachtragskrediten ab 100'000 Franken
  12. Schaffung von weiteren Vollämtern
  13. Abschluss sämtlicher Baurechtsverträge
  14. Sämtliche Bürgschafts- und Kautionsverpflichtungen

Die Gemeindeversammlung übt weiter die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus.

Kompetenzen

Sie unter "Aufgaben"

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Starrkirch-Wil. Stimmberechtigt sind hingegen nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in Starrkirch-Wil ihre Schriften hinterlegt und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch Publikation im "Niederämter Anzeiger". Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung können während der angegebenen Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gemeinderechnung und -voranschlag werden auf Verlangen zugestellt oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ausserdem erfolgen Informationen zu den Gemeindeversammlungen auf der vorliegenden Internet-Seite der Gemeinde.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung