Gemeindeversammlung
Ort
Dorfchäller (altes Schulhaus)Schulstrasse 19
4656 Starrkirch-Wil
Aufgaben
Sie beschliesst ausserdem:
- den Voranschlag und den Steuerfuss
- die Rechnung
- Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig 200'000 Franken oder jährlich wiederkehrend 50'000 Franken übersteigen
- Spezialfinanzierungen
- zweckgebundene Mittel und ihre Erträge
- Gründung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten und Unternehmungen
- Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinden dienen
- Beitritt oder Austritt zu einem Zweckverband
- Namen und Wappen der Gemeinde
- Erwerb und Veräusserung von Grundstücken und Liegenschaften von über 500'000 Franken
- Bewilligung von Nachtragskrediten ab 100'000 Franken
- Schaffung von weiteren Vollämtern
- Abschluss sämtlicher Baurechtsverträge
- Sämtliche Bürgschafts- und Kautionsverpflichtungen
Die Gemeindeversammlung übt weiter die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus.
Kompetenzen
Voraussetzungen
Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch Publikation im "Niederämter Anzeiger". Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung können während der angegebenen Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gemeinderechnung und -voranschlag werden auf Verlangen zugestellt oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Ausserdem erfolgen Informationen zu den Gemeindeversammlungen auf der vorliegenden Internet-Seite der Gemeinde.
Letzte Versammlungen
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