Baubewilligungsverfahren
Das Baugesuchsformular wird nicht mehr in Papierform abgegeben. Es steht im Online-Schalter zum Download bereit. Im Online-Schalter finden Sie auch weitere Gesuchsformjulare sowie die Checklisten zum kleinen und grossen Baugesuch.
Mit Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision am 23. August 2021 gilt nur noch die neue Ortsplanung.
Das Baugesuch ist dann an die Bau- und Werkkomission einzureichen. Die Baugesuche werden von der Bau- und Werkkommission Starrkirch-Wil behandelt, welche auch die Baubewilligungen erteilt.
Rechtssetzende Reglemente zum Baubewilligungsverfahren:
Kantonales Planungs- und Baugesetz
Kantonale Bauverordnung
Baukonferenzen
Gemeindeeigene Reglemente
Beachten Sie bitte auch die übergangsrechtliche Regelung für die Baubewilligung von Photovoltaikanlagen sowie die speziellen Informationen über Wärmepumpen.
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Zugehörige Objekte
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