Gemeinderat

Der Gemeinderat (7 Mitglieder) wird für eine Amtszeit von 4 Jahren (laufende Amtsperiode: 2025-2029) im Proporz-Wahlverfahren gewählt.

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.

Die Sachaufgaben richten sich insbesondere nach § 70, Abs. 3, a - h, des GemeindegesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Solothurn.

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