Eidg. und Kant. Abstimmungen vom 9. Juni 2024
4656 Starrkirch-Wil
9. Juni 2024
Informationen
- Voraussetzungen
- Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Gemeindeverwaltung persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Die Ausstellung eines Ersatz-Stimmrechtsausweises ist gebührenpflichtig und kostet 10 Franken. - Termin in meinen Kalender übernehmen