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Die Ortsplanungsrevision

Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG §10) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Ortsplanungen alle 10 Jahre zu überarbeiten. Der Gemeinderat von Starrkirch-Wil hat deshalb beschlossen, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro BSB + Partner aus Oensingen die Revision der Ortsplanung anzugehen.

Die Ortsplanungsrevision startete 2015 und durchlief verschiedene Phasen:

  • Phase 1: Erarbeiten der Grundlagen und Konzepte, Quartieranalyse
  • Phase 2: Erarbeiten Räumliches Leitbild
  • Phase 3: Planung, Entwürfe, Berichte
  • Phase 4: Öffentliche Mitwirkung und Vorprüfung durch Kanton
  • Phase 5: Auflage, Einsprache- und Beschwerdeverfahren sowie Genehmigung durch den Kanton

 

Der ursprüngliche Zeitplan hatte eine Fertigstellung der Ortsplanungsrevision im Jahre 2019 vorgesehen. Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, da insbesondere auch die Einsprache- und Beschwerdeverfahren einige Zeit in Anspruch genommen haben. Mit dem Regierungsratsbeschluss RRB 2021/1040 vom 5. Juli 2021 konnte das gesamte Planungswerk abgeschlossen werden und die neue Ortsplanung der Gemeinde Starrkirch-Wil ist am 27. August 2021 in Kraft getreten.

Gemeinderat Starrkirch-Wil