Die Ortsplanungsrevision Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG §10) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Ortsplanungen alle 10 Jahre zu überarbeiten. Der Gemeinderat von Starrkirch-Wil hat deshalb beschlossen, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro BSB + Partner aus Oensingen die Revision der Ortsplanung anzugehen. Die Ortsplanungsrevision startete 2015 und durchlief verschiedene Phasen:
Der ursprüngliche Zeitplan hatte eine Fertigstellung der Ortsplanungsrevision im Jahre 2019 vorgesehen. Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, da insbesondere auch die Einsprache- und Beschwerdeverfahren einige Zeit in Anspruch genommen haben. Mit dem Regierungsratsbeschluss RRB 2021/1040 vom 5. Juli 2021 konnte das gesamte Planungswerk abgeschlossen werden und die neue Ortsplanung der Gemeinde Starrkirch-Wil ist am 27. August 2021 in Kraft getreten. |