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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe

4. Juli 2026

Der Kanton Solothurn hat am 03. Juli 2026 aufgrund der akuten Trockenheit ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwehrsverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Allgemeinverfügung vom 03. Juli 2026.

Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen.  Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Polizei Kanton Solothurn eine Ausnahmbewilligung erteilen. Diese kann mit Auflagen verbunden werden.
Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.

Was gilt für das Siedlungsgebiet?

Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum.

Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
  • Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.

Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung:
Telefon: 032 627 61 61 (täglich von 8 bis 19 Uhr)
E-Mail: kav@vd.so.ch
kav.so.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil

Feuerwerk- und Feuerverbot

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