Gemeinderatssitzung vom 24. November 2025
Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Kredit für die Sanierung der Schulstrasse (Etappe I)
Gemäss Investitionsplan ist für das Jahr 2026 die Sanierung der Schulstrasse (Etappe I) vorgesehen. Dies steht in indirektem Zusammenhang mit der Neugestaltung des Schulhausplatzes. So soll das Strassenareal und insbesondere die Werkleitungen Wasser und Abwasser im Bereich des Schulhausplatzes saniert werden, bevor die Neugestaltung des Schulhausplatzes angegangen wird. Dies soll verhindern, dass der Schulhausplatz dann kurz- oder mittelfristig für Werkleitungsbauten (Reparaturen von Wasserleitungsbrüchen etc.) wieder aufgebrochen werden muss.
Die Etappe I der Sanierung der Schulstrasse umfasst den Strassenbau, den Ersatz der Strassenentwässerung, die Sanierung der Kanalisationsleitung sowie den Ersatz der Wasserleitung im Bereich ab Wendeplatz auf der Südseite der Liegewiese des Schwimmbads bis auf die Nordseite, zum Abzweiger der Schulstrasse zum Werkhof/Feuerwehr.Inzwischen liegt ein Sanierungsprojekt vor, das als Grundlage für den Kreditantrag an die Gemeindeversammlung dient. Die Bau- und Werkkommission beantragte dem Gemeinderat einen Kredit von total 530’000 Franken für die Sanierung der Schulstrasse (Etappe I). Der Gemeinderat genehmigte diesen Kredit zHd. der Gemeindeversammlung.
Schlussabrechnung Sanierung Wasserleitung Kohliweidstrasse
Im Herbst 2024 erfolgte die Sanierung der Wasserleitung Kohliweidstrasse, nachdem der Gemeinderat für diese Arbeiten einen Gesamtkredit von 224'000 Franken genehmigt hatte. Die Bau- und Werkkommission legte dem Gemeinderat nun die Schlussabrechnung für diese Arbeiten vor, welche Gesamtkosten von Fr. 259'881.85 beinhaltet. Somit besteht eine Kreditüberschreitung von Fr. 35'881.85. Diese Kreditüberschreitung ist auf verschiedene Umstände zurückzuführen. So konnte rund 1/3 der Wasserleitung nicht wie vorgesehen mit dem Berstlining-Verfahren saniert werden. Weiter sind höhere Planungskosten angefallen, die im damaligen Kreditantrag nicht enthalten waren und bei einer Hausanschlussleitung musste eine andere Variante ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat in der Folge die Schlussabrechnung im Betrag von Fr. 259'881.85 sowie den notwendigen Nachtragskredit von Fr. 35'881.85 genehmigt.
Poolstunden für Spezielle Förderung (SF) im Kindergarten und in der Primarschule im Schuljahr 2026/2027
Der Gemeinderat hat die Poolstunden für die Spezielle Förderung (SF) im Kindergarten und in der Primarschule Starrkirch-Wil für das Schuljahr 2026/2027 festgelegt. Aufgrund des allgemein gestiegenen Förderbedarfs hat die Schulleitung beantragt, den Pool für die Spezielle Förderung von bisher 41 auf neu 43 Lektionen zu erhöhen. Damit befindet man sich im oberen Rahmen der vom Kanton vorgesehenen Bandbreite (bei 161 Schülerinnen und Schülern besteht eine Bandbreite von 33 bis maximal 46 Lektionen). Der Gemeinderat hat diesen erhöhten Lektionenpool genehmigt.
Pensenplanung Kindergarten und Primarschule für das Schuljahr 2026/2027
Die von der Schulleitung vorgelegte Pensenplanung für das Schuljahr 2026/2027 im Kindergarten und an der Primarschule Starrkirch-Wil wurde genehmigt. Im Kindergarten soll es wiederum zwei 100%-Pensum geben (2 Kindergartenabteilungen), da im nächsten Jahr voraussichtlich 40 Kinder den Kindergarten besuchen werden.
In der Primarschule (total 121 Kinder) soll es auch wieder 6 Vollpensen (1. bis 6. Klasse) geben. Allerdings wird die 2. Klasse voraussichtlich 26 Schülerinnen und Schüler (SuS) umfassen, was dazu führt, dass für diese Klasse zusätzlich Assistenzlektionen vorgesehen werden müssen. Sollte die Schülerzahl für die 2. Klasse bis im März 2026 noch weiter ansteigen, müsste allenfalls auf diesen Entscheid zurückgekommen werden. Alternativ würde dann die Möglichkeit von zwei gemischten Klassen (2./3. Klasse) in Betracht gezogen werden müssen.
Zu den normalen Lehrerpensen kommen noch auf allen Stufen weitere Pensen wie SF, Partnerunterricht, Früh-Französich, Englisch, Medienbildung, Teamteaching, Klassenlehrerentlastung, Altersentlastung etc. dazu.
Mit insgesamt 161 Schülerinnen und Schülern im Kindergarten und in der Primarschule liegt man im Rahmen des aktuellen Schuljahres. Im Ausblick auf die nächsten weiteren Schuljahre hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen, dass ab Schuljahr 2027/2028 (voraussichtlich 169 SuS) und im Schuljahr 2028/2029 (voraussichtlich 174 SuS) ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen sein wird, insbesondere im Bereich des Kindergartens. Mit 174 SuS würde dann ein neuer Allzeit-Höchststand bei den Schülerzahlen bestehen.
Reglement über die Umsetzung der Frühen Sprachförderung
Deutschkenntnisse der Kinder sind für den Besuch des Kindergartens sehr wichtig. Alle Kinder sollen die gleichen Startchancen haben. Der Kanton Solothurn hat deshalb ein Konzept für die Frühe Sprachförderung vor dem Kindergartenalter erstellt. Diese Leistungen bilden einen Bestandteil des kommunalen Leistungsfeldes, d.h. die Gemeinden müssen das Angebot sicherstellen und für die Kosten der Frühen Sprachförderung aufkommen.
Die Gemeinde Starrkirch-Wil hat sich entschieden, bei diesem Konzept ab Sommer 2024 mitzumachen. Er hat im Februar 2024 beschlossen, ein zweijähriges Einführungsprojekt (1. August 2024 bis 31. Juli 2026) für die Frühe Sprachförderung durchzuführen. Die Frühe Sprachförderung wird in diesen zwei Jahren im Rahmen des Besuchs der ortsansässigen Spielgruppe Spielchischte umgesetzt.
In der Zwischenzeit hat der Kanton die definitive Einführung der Frühen Sprachförderungen beschlossen bzw. gesetzlich verankert. Alle Gemeinden sind verpflichtet, spätestens ab 1. August 2026 diese Konzept umzusetzen.
Der Gemeinderat hat die definitive Umsetzung des Konzepts in der Gemeinde Starrkirch-Wil diskutiert. Er sieht vor, dass weiterhin das Angebotsobligatorium (seitens der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil) bzw. die freiwillige Teilnahme (seitens der Kinder) angewandt werden soll. Die Eltern müssen dabei für die Kosten des Spielgruppenbesuchs aufkommen, haben aber bei beschränkten finanziellen Mitteln die Möglichkeit, einen Gemeindebeitrag einzufordern. Für Eltern, welche weniger als 5 Jahre im deutschsprachigen Raum wohnen und auch nicht deutscher Muttersprache sind, übernimmt die Gemeinde im Sinne der Integrationsförderung die Kosten vollumfänglich.
Die definitive Umsetzung der Frühen Sprachförderung wird im Rahmen eines neuen Gemeindereglements festgehalten. Dieses neue Reglement wird nun der Gemeindeversammlung zur abschliessenden Genehmigung unterbreitet werden.
Spätestens bis Ende 1. Quartal 2026 soll dann auch die neue Leistungsvereinbarung mit der Spielgruppe Spielchischte abgeschlossen werden, welche weiterhin das Angebot der Frühe Sprachförderung im Auftrag der Gemeinde Starrkirch-Wil umsetzen soll.
(© Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil)
