Gemeinderatssitzung vom 01. Juni 2026
Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Gemeinde-Initiative "Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative)"
Mit amtlicher Publikation vom 14. November 2025 hat der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) die Initiative für eine «Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative)» lanciert. Diese kommt zustande, wenn sie innert 18 Monaten nach der amtlichen Publikation des Initiativtextes von 3000 Stimmberechtigten oder zehn Einwohnergemeinden unterstützt wird (Art. 30 Abs. 3 Kantonsverfassung des Kantons Solothurn). Der VSEG hat deklariert, dass er nicht Individualunterschriften von Stimmberechtigten, sondern die Unterstützung von mindestens zehn Gemeinden anstrebt.
Die Initiative fordert, dass folgender neuer Artikel in die Kantonsverfassung aufzunehmen sei:
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Art. 131bis Beteiligung der Gemeinden an den Ausschüttungen der Nationalbank Die Hälfte der Ausschüttungen der Nationalbank an den Kanton wird nach Massgabe der Bevölkerungszahl an die Gemeinden verteilt. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten der Verteilung nach Anhörung der Gemeinden. |
Begründet wird die Initiative damit, dass im Rahmen des jüngsten kantonalen Sparprogramms etliche Aufgaben und Finanzlasten vom Kanton auf die Gemeinden übertragen worden seien. Ferner seien die Kosten in den kommunalen Aufgabenbereichen Alter/Pflege und Soziales in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Aufgrund davon verlören die Gemeinden ihre finanzielle Selbständigkeit. Die Nationalbankgelder sollen daher die Gemeindeautonomie stärken. Gegenstimmen monieren, dass mit der Verteilung der Nationalbankgelder die Kostensteigerung in den erwähnten Bereichen nicht angegangen würde und es sich beim angestrebten Verteilmechanismus um ein Giesskannenprinzip handle. Aus Sicht des Kantons würde sich dessen ohnehin angespannte Finanzlage weiter verschärfen, wenn er die Hälfte seiner Einnahmen aus den Nationalbankgewinnen abtreten müsste.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Unterstützung der Gemeinde-Initiative "Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative)" der kommenden Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 vorzulegen.
Datum und Traktandenliste ordentliche Rechnungs-Gemeindeversammlung
Die ordentliche Rechnungs-Gemeindeversammlung wird am 22. Juni 2026 stattfinden. Auf der Traktandenliste steht neben der Genehmigung der Jahresrechnung 2025 noch die Gemeinde-Initiative "Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative).
Frühe Sprachförderung / Spielgruppe Spielchischte
Die vom Gemeinderat festgelegte Pilotphase für die Umsetzung der Frühen Sprachförderung in der Gemeinde Starrkirch-Wil endet mit dem Ende des laufenden Schuljahres per 31. Juli 2026. Es galt nun nun, die definitive Einführung zu organisieren. Aus diesem Grunde muss eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Aufgrund des Umstandes, dass der Verein Spielgruppe Spielchischte per 1. August 2026 vom Gemeinnützigen Familienverein Olten übernommen wird, muss die neue Leistungsvereinbarung mit der neuen Trägerschaft (Gemeinnütziger Familienverein Olten) abgeschlossen werden. Der Spielgruppenbetrieb wird weiterhin unter dem Namen «Spielgruppe Spielchischte» weitergeführt. Die Leistungsvereinbarung sieht (gemäss dem von der Gemeindeversammlung beschlossenen Reglement) ein Angebotsobligatorium der Gemeinde sowie eine freiwillige Teilnahme (seitens Kinder/Eltern) vor. Die neue Leistungsvereinbarung ist vom Gemeinderat genehmigt worden.
Weiter muss auch der bisherige Mietvertrag für den Spielgruppenraum im 2. OG des Kindergartengebäudes ersetzt werden. Der Gemeinderat hat den neuen Mietvertrag mit dem Gemeinnützigen Familienverein Olten, gültig ab 1. August 2026, genehmigt.
Pflichtenheft für die Kommissionen (Teilrevision)
Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Brunnenmeisteramtes hat der Gemeinderat einige Anpassungen im Pflichtenheft für die Kommissionen beschlossen. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Bau- und Werkkommission. Das angepasste Pflichtenheft tritt auf den 1. Juli 2026 in Kraft.
Stellenbeschreibungen für das Personal des Bereichs Werke & Dienste (Teilrevision)
Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Brunnenmeisteramtes hat der Gemeinderat einige Anpassungen in den Stellenbeschreibungen für das Personal des Bereichs Werke & Dienste beschlossen. Das Brunnenmeisteramt, als reine operative Tätigkeit, wird neu durch den Bereich Werke & Dienste, resp. dessen Leiter Ernst Will, ausgeübt. Die stratetische Führung und Aufsicht der Wasserversorgung obliegt nach wie vor der Bau- und Werkkommission. Weitere Anpassungen betreffen die Regelung des technischen Dienstes der Gemeinde Liegenschaften bezw. Aufgaben des Hauswarts. Die angepassten Stellenbeschreibungen treten auf den 1. Juli 2026 in Kraft.
Gleichzeitig wurden die beiden bisherigen Pflichtenhefte für den Brunnenmeister und den Pumpenwart per 30. Juni 2026 aufgehoben.
Gebührenordnung (Teilrevision)
Weiter hat der Gemeinderat Aenderungen in der Gebührenordnung beschlossen. Nebst kleineren redaktionellen Anpassungen und einzelnen Gebührenänderungen betrifft diese Teilrevision Anpassungen bei den Mietgebühren für die Gemeinderäumlichkeiten, nachdem die bisherigen Tarife letztmals vor rund 20 Jahren festgelegt wurden. Die angepasste Gebührenordnung tritt auf den 1. Juli 2026 in Kraft.
(© Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil)
