Es gilt immer noch ein absolutes Feuer im Wald und in Waldesnähe und ein generelles Feuerwerksverbot
Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe (< 200m zum Waldrand), an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Wichtig:
Die Feuerstelle bzw. der Grill beim Spielplatz neben der Dorfhalle Jurablick ist nach wie vor gesperrt, da sich diese Stelle innerhalb der 200m-Waldabstandslinie befindet!
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Was gilt für das Siedlungsgebiet? Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern und Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang gelten folgende Empfehlungen:
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden. Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung: Gängige Fragen werden im FAQ des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.beantwortet |
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil
