Hundesteuerbezug 2026
Die jährliche Abgabe in der Gemeinde Starrkirch-Wil beträgt Fr. 120.--. Darin enthalten ist auch die kantonale Hundesteuer-Abgabe von Fr. 35.--
Für den Einzug der Hundesteuer wird Anfang April 2026 eine Rechnung an alle Hundehalter/innen versendet (Daten aus der Hundedatenbank AMICUS, Stichtag 1. April 2026).
Alle Hundehalter/innen, welche keine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 30. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil melden.
Nach dem 30. April 2026 wird eine zusätzliche Mahngebühr für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.
Hundedatenbank «AMICUS»
Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank «AMICUS» registriert sein. Falls Ihr Hund weder gechipt noch lesbar tätowiert und registriert ist, holen Sie dies umgehend nach. Ein Versäumnis zieht eine Anzeige sowie Busse nach sich.
Die Hundehalter/innen sind weiter dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend der Datenbank «AMICUS» und der Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil gemeldet werden. Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten sind strafbar.
| Leinenpflicht Wichtig: Vom 1. April bis 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald. |
Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil
Gemeindeverwaltung
