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Beglaubigungen

Unterschriften von Vollmachten, Bürgschaften usw. dürfen durch den Gemeindeschreiber nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift im Beisein des Gemeindeschreibers geleistet wird.

Das Gleiche gilt für die Beglaubigung von Fotokopien. Auch hier muss das Original vorgelegt werden.

Preis

Fr. 10.00

Zugehörige Objekte

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