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Baubewilligungsverfahren

Das Baugesuchsformular wird nicht mehr in Papierform abgegeben. Es steht im Online-Schalter zum Download bereit. Im Online-Schalter finden Sie auch weitere Gesuchsformjulare sowie die Checklisten zum kleinen und grossen Baugesuch.

Mit Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision am 23. August 2021 gilt nur noch die neue Ortsplanung.

Das Baugesuch ist dann an die Bau- und Werkkomission einzureichen. Die Baugesuche werden von der Bau- und Werkkommission Starrkirch-Wil behandelt, welche auch die Baubewilligungen erteilt.

Rechtssetzende Reglemente zum Baubewilligungsverfahren:
Kantonales Planungs- und BaugesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kantonale BauverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
BaukonferenzenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeindeeigene Reglemente

Beachten Sie bitte auch die übergangsrechtliche Regelung für die Baubewilligung von Photovoltaikanlagen sowie die speziellen Informationen über WärmepumpenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Preis

gemäss sep. Tarif

Zugehörige Objekte

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