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Anlassbewilligungen

Die Einwohnergemeinden sind ab 1. Januar 2016 zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen
Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.

Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.

Für die Erteilung von Anlassbewilligungen werden Gebühren erhoben (Ansätze siehe Gebührenordnung).

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Anlassbewilligung.pdf (PDF, 111 kB) Download 0 Merkblatt Anlassbewilligung.pdf
Checkliste Sicherheits- und Verkehrskonzept (PDF, 389 kB) Download 1 Checkliste Sicherheits- und Verkehrskonzept
Checkliste Jugendschutzkonzept (PDF, 132 kB) Download 2 Checkliste Jugendschutzkonzept
Jugendschutzplakat Alkoholverkauf (PDF, 252 kB) Download 3 Jugendschutzplakat Alkoholverkauf
Merkblatt Brandschutz bei Veranstaltungen (PDF, 194 kB) Download 4 Merkblatt Brandschutz bei Veranstaltungen
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