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Anlassbewilligungen

Die Einwohnergemeinden sind ab 1. Januar 2016 zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen
Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb
stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort
und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht
wird.

Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale
Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.

Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate
vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden
.

Für die Erteilung von Anlassbewilligungen werden Gebühren erhoben (Ansätze siehe Gebührenordnung).

Zugehörige Objekte

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