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Mieterwechsel

Meldung über den Zu- und Wegzug von Mietern.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Die Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.

Verfahren

Wir nehmen Ihre Meldung entgegen und kontrollieren, ob sich die entsprechenden Personen auch ab- bzw. anmelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.