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Anmeldung / Zuzug in Starrkirch-Wil online (mit eUmzug)

Wir heissen Sie in der Gemeinde Starrkirch-Wil recht herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so anmelden. Die Gebühr beträgt Fr. 30.-- (für Schweizerbürger) resp. Fr. 40.-- (für ausländische Staatsangehörige).

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung die Gebühr bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen (nach erfolgtem eUmzug erhalten wir den Heimatschein von der vorherigen Gemeinde, sofern Sie diesen dort hinterlegt hatten):

  • Kopie Identitätskarte oder Reisepass
  • Heimatschein im Original
  • Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung(oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist)
  • Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Versicherungskarte (-> bei Familien bitte von allen Familienmitgliedern)
  • Kopie Familienbüchlein (nur bei Zuzug von Kindern)
  • sofern geschieden: Kopie Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
  • sofern getrennt: Urteil gerichtliche Trennung

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Kopie Identitätskarte oder Reisepass
  • Ausländerausweis im Original (per Post senden oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben)
  • Kopie aktueller Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung(oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung falls Sie bei jemandem einziehen, der bereits Mieter ist)
  • Krankenkassennachweis (Kopie Police oder Versicherungskarte (-> bei Familien bitte von allen Familienmitgliedern)
  • wenn verheiratet: Kopie Eheschein
  • bei Kindern: Kopie Geburtsschein
  • sofern geschieden: Kopie Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug von Kindern)
  • sofern getrennt: Urteil gerichtliche Trennung
  • bei Zuzug von Drittstaatangehörigern ausserhalb Kanton Solothurn: Kantonswechselformular

 

Bitte melden Sie den Wohnortswechsel insbesondere auch an:

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