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Abwassergebührenreglement

Die Gemeinde finanziert die öffentliche Abwasserbeseitigung durch
a) Grundeigentümerbeiträge für Neuerschliessungen
b) Anschlussgebühren
c) Benützungsgebühren (Grundgebühren und Verbrauchsgebühren)
d) allfällige Beiträge des Bundes und des Kantons

Informationen

Datum
1. Januar 2013
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil

Dokumente

Name
Abwassergebuhrenreglement.pdf (PDF, 321.39 kB) Download 0 Abwassergebuhrenreglement.pdf

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