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Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbescheinigung

Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und nicht Bürger unserer Gemeinde sind, so haben Sie uns Ihren Heimatschein zu hinterlegen. Wir stellen Ihnen sodann einen einen Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein) aus.

Wochenaufenthalt und Personen, die sich zeitlich beschränkt in unserer Gemeinde aufhalten, erhalten eine Aufenthaltsbescheinigung.

Zugehörige Objekte

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