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Ombudstellen der Verwaltung

Für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Anbietern, welche die beiden Parteien nicht von selbst
beilegen können, stehen keine sogenannten Ombudsstellen zur Verfügung.

Verfügungen der Kommissionen oder der Verwaltung können gemäss der Rechtsmittelbelehrung angefochten werden.

Zugehörige Objekte