Abmelden bei der Gemeinde
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Schriftenempfangsschein. Sind Sie militär- oder zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen.
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.