Sperrgut
Die Gegenstände sind mit einer oder mehreren Sperrgutmarken zu versehen (eine Marke pro 10 kg). Das Sperrgut darf eine maximale Länge von 120 cm und ein maximales Gewicht von 20 kg pro Stück aufweisen.
Tipps
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Gebühren
Regelmässige Abfuhr
Nächste Sammeltermine
Sammlung | Wann? | Wo? |
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