Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe
Der Kanton Solothurn hat am 20. Juli 2022 aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwehrsverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022.
Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen.
Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
Regeln für die Brätelstelle beim Spielplatz Gemeindezentrum Mit gebotener Vorsicht darf die Grillstelle benützt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen! |
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil
Zugehörige Objekte
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Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf (PDF, 56.63 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfugung_Feuer-_und_Feuerwerksverbot_2022.pdf |
2022_Merkblatt_Waldbrandpraevention_Kt_SO.pdf (PDF, 660.7 kB) | Download | 1 | 2022_Merkblatt_Waldbrandpraevention_Kt_SO.pdf |