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Ordentliche Budget-Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025

9. Dezember 2025

Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025, an der 55 Stimmberechtigte teilnahmen, hat folgende Beschlüsse gefasst:

Budget 2026
Das Budget 2026 wurde einstimmig genehmigt. Es sieht in der Erfolgsrechnung, bei einem Gesamtaufwand von Fr. 10'451'600.00 und einem Gesamtertrag von Fr. 10'10'438'100.00, einen Aufwandüberschuss von Fr. 13'400.00 vor. Die Investitionsrechnung schliesst bei Gesamtausgaben von Fr. 1'142'000.00 und Gesamteinnahmen von Fr. 317'400.00 mit Nettoinvestitionen von Fr. 824'600.00 ab.
Die Spezialfinanzierungen schliessen wie folgt ab: die Wasserversorgung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6'100.00; die Abwasserbeseitigung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 7'100.00; die Abfallbeseitigung schliesst ausgeglichen ab und die Liegenschaft Aarauerstrasse 23 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 5'500.00 ab.
Der Finanzierungsfehlbetrag des Budgets 2026 beträgt Fr. 485'700.00 und der Selbstfinanzierungsgrad 41.10%.
Die Gemeindeversammlung hat ausserdem mit 49 Ja-Stimmen gegenüber 2 Nein-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, beschlossen, den Steuerfuss 2026 für natürliche Personen und juristische Personen von 110% auf 107% der Einfachen Staatssteuer zu senken. Die Feuerwehr-Ersatzabgabe bleibt mit einstimmigem Beschluss bei 15% der Einfachen Staatssteuer (im Minimum neu Fr. 40.--, im Maximum neu Fr. 800.--). Schlussendlich hat die Gemeindeversammlung auch davon Kenntnis genommen, dass der Wasserpreis von Fr. 1.90 auf neu Fr. 2.00  pro m3 Frischwasser angehoben wird und der Abwasserpreis von Fr. 1.00 auf Fr. 1.20 pro m3 Frischwasser angehoben wird (beide Gebührensätze sind exkl. MwSt. und  liegen in der Finanzkompetenz des Gemeinderates und wurden so bereits beschlossen).
Zu guter letzt hat die Gemeindeversammlung den Gemeinderat ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbeträge durch die Aufnahme von Fremdmitteln/Darlehen zu decken.

Kredit für die Sanierung der Schulstrasse (Etappe I)
Gemäss Investitionsplan ist für das Jahr 2026 die Sanierung der Schulstrasse (Etappe I) vorgesehen. Dies steht in indirektem Zusammenhang mit der Neugestaltung des Schulhausplatzes. So soll das Strassenareal und insbesondere die Werkleitungen Wasser und Abwasser im Bereich des Schulhaus­platzes saniert werden, bevor die Neugestaltung des Schulhausplatzes angegangen wird. Dies soll verhindern, dass der Schulhausplatz dann kurz- oder mittelfristig für Werkleitungsbauten (Reparaturen von Wasserleitungsbrüchen etc.) wieder aufgebrochen werden muss.
Die Etappe I der Sanierung der Schulstrasse umfasst den Strassenbau, den Ersatz der Strassenent­wässerung, die Sanierung der Kanalisationsleitung sowie den Ersatz der Wasserleitung im Bereich ab Wendeplatz auf der Südseite der Liegewiese des Schwimmbads bis auf die Nordseite, zum Abzweiger der Schulstrasse zum Werkhof/Feuerwehr. Die Gesamtkosten für diesen Bereich belaufen sich auf 530'000 Franken. Die Gemeindeversamlung genehmigte den entsprechenden Kredit für die Sanierung der Schulstrasse (Etappe I) einstimmig. Die Arbeiten sollen im Frühsommer 2026 begonnen werden und dauern inkl. Neugestaltung des Schulhausplatzes rund 5-6 Monate.

Kredit für die Neugestaltung des Schulhausplatzes
Die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil beabsichtigt, den in die Jahre gekommenen Schulhausplatz neu zu gestalten und aufzuwerten. Im August 2024 hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, den Auftrag für die Ausarbeitung des Vorprojekts an das Büro grünwerk1 landschaftsarchitekten AG, Olten, zu vergeben.
Als Grundlage für die Planung diente die von den verschiedenen Nutzern dargelegten Anforderungen und Wünsche bzw. die Nutzungsanforderungen an den Platz, welche vorgängig zur Projektausarbeitung bei den entsprechenden Nutzern eruiert wurden. In der Folge wurden - nebst der Grundvariante - auch verschiedene Optionen geprüft. Mit in das Projekt eingeflossen sind schlussendlich die Erstellung eines neuen Biotops/Weihers sowie der Bau von Sitzstufen beim Rasenplatz. Verworfen wurde vom Gemeinderat jedoch die Idee der Installation einer Buvette auf dem Schulhausplatz sowie der Bau eines Aussen-WC’s
Das Projekt sieht insbesondere folgende Elemente vor:

  • Neuer Biotop/Weiher östlich der Dorfhalle
  • Sitzstufen inkl. Beschattungen vor der Dorfhalle (Bereich heutiger Weiher)
  • Schulgarten inkl. Hochbeete
  • Zusätzliche Beschattung des Bereichs vor dem Mehrzweckraum
  • Kompletter Belagsersatz
  • Anschlüsse für Anlässe
  • Diverse Gestaltungselemente und Möblierungen auf dem Platz inkl. Spielfelder Schach und Mühle sowie gedeckter Veloabstellplatz
  • Entsiegelung verschiedener Flächen
  • Diverse zusätzliche Beleuchtungselemente
  • Erneuerung der Treppe zwischen Schulhausplatz und Rasenplatz
  • Neue Sitzstufen beim Rasenplatz

Die Kosten für all diese Arbeiten inkl. Architektenhonorar und einer Reserve von 10% für Unvorhergesehenes belaufen sich auf Fr. 720'000.00. Die Gemeindeversamlung genehmigte den entsprechenden Kredit mit 54 Ja-Stimmen gegenüber 1 Nein-Stimme. Die Arbeiten sollen im Sommer 2026 begonnen werden dauern bis ca. Oktober/November 2026.

Reglement über die Umsetzung der Frühen Sprachförderung
Deutschkenntnisse der Kinder sind für den Besuch des Kindergartens sehr wichtig. Alle Kinder sollen die gleichen Startchancen haben. Der Kanton Solothurn hat deshalb ein Konzept für die Frühe Sprachförderung vor dem Kindergartenalter erstellt. Diese Leistungen bilden einen Bestandteil des kommunalen Leistungsfeldes, d.h. die Gemeinden müssen das Angebot sicherstellen und für die Kosten der Frühen Sprachförderung aufkommen.
Die Gemeinde Starrkirch-Wil hat sich entschieden, bei diesem Konzept ab Sommer 2024 mitzumachen. Er hat im Februar 2024 beschlossen, ein zweijähriges Einführungsprojekt (1. August 2024 bis 31. Juli 2026) für die Frühe Sprachförderung durchzuführen. Die Frühe Sprachförderung wird in diesen zwei Jahren im Rahmen des Besuchs der ortsansässigen Spielgruppe Spielchischte umgesetzt.
In der Zwischenzeit hat der Kanton die definitive Einführung der Frühen Sprachförderungen beschlossen bzw. gesetzlich verankert. Alle Gemeinden sind verpflichtet, spätestens ab 1. August 2026 diese Konzept umzusetzen.
Der Gemeinderat hat die definitive Umsetzung des Konzepts in der Gemeinde Starrkirch-Wil diskutiert und legte der Gemeindeversammlung nun das entsprechende kommunale Reglement vor. Dieses sieht vor, dass weiterhin das Angebotsobligatorium (seitens der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil) bzw. die freiwillige Teilnahme (seitens der Kinder) angewandt werden soll. Die Eltern müssen dabei für die Kosten des Spielgruppenbesuchs aufkommen, haben aber bei beschränkten finanziellen Mitteln die Möglichkeit, einen Gemeindebeitrag einzufordern. Für Eltern, welche weniger als 5 Jahre im deutschsprachigen Raum wohnen und auch nicht deutscher Muttersprache sind, übernimmt die Gemeinde im Sinne der Integrationsförderung die Kosten vollumfänglich.
Die Gemeindeversammlung hat das neue Reglement einstimmig beschlossen. Es tritt auf den 1. August 2026 in Kraft.
Spätestens bis Ende 1. Quartal 2026 soll dann auch die neue Leistungsvereinbarung mit der Spielgruppe Spielchischte abgeschlossen werden, welche weiterhin das Angebot der Frühe Sprachförderung im Auftrag der Gemeinde Starrkirch-Wil umsetzen soll.

Ehrung
Unter diesem Traktandum konnte Beatrix Hürzeler Stutz für 20 Jahre im Dienste der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil geehrt werden. Sie erhielt aus den Händen von Gemeindepräsident Christian Bachofner und unter Applaus der Versammlung eine Kleinskulptur des Künstlers Jean Mauboulès.

Diverse Informationen 
Unter dem Traktandum Verschiedenes erfolgten Informationen durch den Gemeindepräsidenten Christian Bachofner, u.a. zu

  • Achtung Invasive Art - die Asiatische Hornisse
  • Sanierung der Scheibenstände Schnäpperweg (50 m) und Wartburghof (300m) im Jahre 2026.
  • Situation betreffs der Bauschuttdeponie im Bereich des Scheibenstands Wartburghof bzw. weiteres Vorgehen

Gemeindepräsident Christian Bachofner konnte die Gemeindeversammlung schlussendlich um 22.10 Uhr schliessen.

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