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Aufhebung von Grabstätten auf dem Friedhof Starrkirch-Wil

5. Februar 2026
BEKANNTMACHUNG
Aufhebung von Grabstätten in Urnenfeldern auf dem Friedhof Starrkirch-Wil

Gemäss Art. 6.2.1. und Art. 6.2.2. des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil werden Grabstätten in den Urnenfeldern frühestens 25 Jahre nach dem Termin der letzten Erstbestattung ausgeebnet bzw. aufgehoben.

Für das Jahr 2026 ist die Aufhebung von 2 Fünfergruppen von Grabstätten in den Urnenfeldern (mit Erstbestattungen aus den Jahren 1995 bis 1998) vorgesehen.

Wo Adressen von Angehörigen bekannt sind, wurden bereits schriftliche Ankündigungen über die Aufhebung der Grabstätten versandt.

Die Aufhebung der Grabstätten im Urnenfeld erfolgt in der Woche nach Ostern 2026, d.h. ab dem 07. April 2026.

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstätten bis spätestens 31. März 2026 zu räumen, d.h. die ihnen gehörenden Pflanzen, anderen Gegenstände etc. innert dieser Frist zu entfernen (sofern darauf ein Anspruch erhoben wird). Die Schriftträger mit den eingravierten Namen dürfen nicht entfernt werden. Grabstätten, welche bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht geräumt sind, werden durch die Gemeinde im Zuge der Aufhebung der Gräber abgeräumt und entsorgt..

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Bestattungsamt Starrkirch-Wil gerne zur Verfügung.

BESTATTUNGSAMT STARRKIRCH-WIL
Beat Gradwohl
c/o Gemeindeverwaltung, untere Schulstrasse 28, 4656 Starrkirch-Wil,
Tel. 062 285 85 85, info@starrkirch-wil.ch

Aufhebung Grabstätten