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Gemeinderatssitzung vom 20. April 2026

23. April 2026

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Vorprojekt für Umbau ehemalige Abwartwohnung
Im Kindergartengebäude befindet sich eine Wohnung, die früher dem Schulhauswart zur Verfügung stand. Seit vielen Jahren wird werden die Zimmer der Wohnung jedoch nicht mehr bewohnt, dient der Schule jedoch als Bibliothek und sporadisch als kleiner Gruppenraum. Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen in der Primarschule hat der Schulleiter einen Bedarf an zwei zusätzlichen Gruppenräumen (für Halbklassen) angemeldet, da sämtliche Räume im neuen Schulhaus bereits ausgelastet sind. Aber auch seitens Kindergarten könnte in den nächsten Jahren ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsräumen entstehen.
Im Rahmen eines Vorprojekts soll auf der Fläche der heutigen Abwartwohnung ein grosses Klassenzimmer geschaffen werden, welches auch in zwei gleich grosse Gruppenräume unterteilt werden könnte. Weiter soll eine WC-Anlage für den gesamten 2. Stock vorgesehen werden.
Der Gemeinderat hat den Auftrag für das Vorprojekt an das Büro C2M Architekten und Generalplaner AG, Olten, vergeben. Ziel des Vorprojekts soll sein, die Möglichkeiten des Umbaus sowie deren Kosten aufzuzeigen. Es ist geplant, dass die Umbauarbeiten dann in der ersten Hälfte 2027 vorgenommen werden und die neuen Zimmer ab 1. August 2027 (Beginn Schuljahr 2027/2028) der Schule zur Verfügung stehen.

Teilzonen- und Gestaltungsplan GB 11
Der Grundeigentümer des Grundstücks GB Nr. 11 plant dessen Überbauung. Das Grundstück befindet sich heute in der Wohne "Gewerbezone mit Wohnnutzung". Dies ist auf die Situation bis vor 2 Jahren zurückzuführen, als auf diesem Grundstück ein Gartenbaubetrieb seinen Werkhof hatte. Mit dem Umzug des Betriebs nach Dulliken ist diese Nutzung dahingefallen und das Werkhofgebäude wurde inzwischen auch rückgebaut.
Der Grundeigentümer plant nun, auf dem Grundstück einen Neubau mit Mietwohnungen zu erstellen. Damit eine reine Wohnnutzung möglich ist, muss ein Teilzonenplanverfahren durchgeführt werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist bei 3-geschossigen Bauten dann auch ein Gestaltungsplan. Dem Gemeinderat wurde nun erste Studien eines Richtprojekts unterbreitet.
Der Gemeinderat hat eine der 5 Varianten definiert, das aus seiner Sicht weiter bearbeitet werden soll. Auch hat er sich zur Anzahl der notwendigen Parkplätze in der unterirdischen Autoeinstellhalle geäussert. Schlussendlich hat der Gemeinderat auch den Wunsch angebracht, dass geprüft werden soll, ob ein Teil der Wohnungen als Eigentumswohnungen vorgesehen werden sollen. Gesützt auf diese Parameter wird der Teilzonen- und Gestaltungsplan nun weiter bearbeitet.

Mitwirkung Projekt "Zeichen der Erinnerung Kanton Solothurn"
Im April 2017 trat das Bundesgesetz zur Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) in Kraft. Eines der wichtigsten Ziele dieses Gesetzes war und ist es, während langen Jahren erlittenes Unrecht und Leid zu anerkennen. Zu diesem Zweck setzt sich der Bund dafür ein, dass die Kantone sog. «Zeichen der Erinnerung» schaffen.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn nimmt den 10. Jahrestag des Inkrafttretens des AFZFG im April 2027 nun zum Anlass, auch in unserem Kanton mit einer Initiative den Opfern und Be­troffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen die Referenz zu erwei­sen. Der Regierungsrat hat den Verein Zeder Solothurn mit der Umsetzung des Solothurner «Zei­chen der Erinnerung» beauftragt.
Der Gemeinderat Starrkirch-Wil hat nun beschlossen, dass Starrkirch-Wil im April 2027 in irgendeiner Form am Projekt «Zeichen der Erinnerung Kanton Solothurn» mitmachen soll. In der nächsten Zeit laufen Abklärungen, in welcher Form dies geschehen soll.

(© Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil)