Kopfzeile

Inhalt

Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2026

13. Juli 2026

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Finanzplan 2027-2031
Der Gemeinderat hat den von der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten und von der Finanzkommission behandelten Finanzplan 2027-2031 zur Kenntnis genommen.
Der Finanzplan 2027-2031 ist geprägt durch ein Investitionsvolumen, zwischen 422'000 und 1'097'000 Franken pro Jahr. Seitens der Gemeinde angestrebt wird ein jährlich durchschnittliches Investitionsvolumen von rund 800'000 Franken. Dies ist mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 4.0 Mio. Franken für die 5 Planjahre eingehalten. Die Ergebnisse der Erfolgsrechnung zeigen Ertragsüberschüsse zwischen 208'000 Franken und 312'000 Franken. Der Gemeindefuss wurde in der gesamten Planperiode mit 107% vorgesehen. Generell darf damit eine stabile Entwicklung der Planergebnisse in den Jahren 2027 bis 2031 konstatiert werden. Die Selbstfinanzierungsquote bewegt sich in den Planjahren zwischen 61% und 95%. Dies wird zu einer leichten Beanspruchung der eigenen liquiden Mittel führen. Stimmen die Prognosen, beträgt das Eigenkapital der Gemeinde im Jahre 2031 rund 8.8 Mio. Franken und es besteht ein Pro-Kopf-Vermögen von 964 Franken.
Der Finanzplan soll jeweils nur Tendenzen aufzeigen und kann über die ganze Planperiode von 5 Jahren nicht eine hohe Genauigkeit aufweisen.

Neugestaltung Schulhausplatz
Derzeit laufen die Bauarbeiten für die Sanierung der Schulstrasse (Mittelteil) im Bereich Strassenbau, Kanalisation und Wasserleitung. In den nächsten Wochen werden dann auch noch die Arbeiten für die Neugestaltung des Schulhausplatzes aufgenommen. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten hat der Gemeinderat nun verschiedene Beschlüsse gefasst:

  • Der Entscheid, ob und falls, wie, der Schulhausplatz oder ein Teil davon mit einem eingefärbten und/oder abgeschliffenen Asphaltbelag versehen werden soll, wird erst zu einem weiteren Zeitpunkt (ca. Oktober 2026) gefällt. Einerseits betrifft dies nur den Deckbelag (der erst im Frühling 2027) eingebaut werden wird, andererseits möchte der Gemeinderat zuerst eine möglichst genaue Kostenkontrolle kennen.
  • Die Umweltschutzkommission hat dem Gemeinderat drei Konzeptänderungen für das neue Biotop oberhalb der Dorfhalle Jurablick eingereicht. Diese Änderungen sehen eine ökologische Aufwertung, eine Erweiterung des Perimeters des Biotops sowie die Art der Zaunabgrenzung vor. Da der Kanton mit diesen Massnahmen wesentliche Beiträge leistet, sollen sich die Erstellungskosten um rund 6'000 Franken tiefer bewegen als budgetiert.
  • Das Submissionsverfahren für die Gärtnerarbeiten (welche den Hauptteilung der Kosten ausmachen) wird abgebrochen, da im Einladungsverfahren nur gerade mal eine einzige Offerte (bei 6 eingeladenen Unternehmen) eingegangen ist. Das Submissionsverfahren wird mit einem neuen Zeitplan neu gestartet. Die Ausführungsarbeiten verschieben sich demzufolge etwas nach hinten.
  • Die Arbeitsvergebungen in den Bereichen "Baumeisterarbeiten", "Holzbauarbeiten" und "Elektroarbeiten" konnten hingegen vorgenommen werden. Offen ist noch der Bereich "Sanitärarbeiten".

Finanzierungsgesuch Genossenschaft Dorfchärn4656
Die Genossenschaft Dorfchärn4656 ist mit einem Finanzierungsgesuch an die Gemeinde gelangt. Die Genossenschaft ist bestrebt, den Bäckereiladen mit Postagentur in der Gemeinde (ehemals Brot & So) mit einem neuen Lieferanten weiter zu betreiben und damit eine wichtigte Institution im Dorf zu sichern. Ein Aufruf an die Bevölkerung, dieses Bestreben mit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilscheinen zu unterstützen, hat in der Zwischenzeit eine grossen Erfolg erzielt. Die Genossenschaft vertritt die Meinung, dass die Bevölkerung von Starrkirch-Wil (und der nahen Umgebung) ein grosses Interesse daran hat, dass dieser Bäckereiladen mit Postagentur erhalten bleibt und dass sich auch die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil deshalb finanziell an diesem Projekt beteiligen soll. Beantragt wurde deshalb ein einmaliger à-fonds-perdu-Beitrag von 20'000 Franken zur Finanzierung der Anfangsinvestitionen sowie ein Beitrag von 30'000 Franken in Form eines 5-jährigen, zinslosen Darlehens zur Sicherung der Liquidität, also gesamthaft ein Finanzierungsbeitrag von 50'000 Franken.
Das Gesuch wurde im Gemeinderat kontrovers diskutiert. Die Gewährung eines à-fonds-perdu-Beitrages sei aus Sicht der Gemeinde problematisch und käme einer Schenkung aus Steuergeldern gleich. Der Fortbestand des Bäckereiladens und der Postagentur in der Gemeinde sei zwar wünschenswert, doch entspreche die finanzielle Beteiligung nicht einem kommunalen Leistungsfeld.
Schlussendlich hat der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Dorfchärn4656 ein Darlehen - mit einer Laufzeit von 5 Jahren - in der Höhe von 30'000 Franken und einem Zinssatz von 1% zu gewähren. Das Darlehen ist grundsätzlich jederzeit frühzeitig rückzahlbar. Ab dem dritten Jahr, somit ab Ende 2029, sind jedoch jährlich 5'000 Franken zurückzuzahlen. Darüber hinaus wird die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil (wie schon die Bürgergemeinde Starrkirch-Wil) Genossenschaftsanteile im Umfang von 3'000 Franken zeichnen.

Abschreibung Steuerguthaben
Aufgrund vorliegender Verlustscheine (nach erfolglos durchgeführten Inkassohandlungen) hat der Gemeinderat Steuerguthaben von natürlichen Personen im Umfang von Fr. 6'745.20 zu Lasten der Gemeinderechnung 2026 abgeschrieben.
Infolge Uneinbringbarkeit hat der Gemeinderat auf Antrag der Gemeindeverwaltung beschlossen, Steuerguthaben im Betrage von Fr. 332.90 zu Lasten der Jahresrechnung 2026 abzuschreiben.

(© Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil)