Gemeinderatssitzung vom 31. August 2026
Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Teilrevision des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (Grundeigentümerbeitragsreglement)
Gemäss den Vorgaben des Kantons sollen die verschiedenen Wassergebühren neu in einem eigenen Wassergebührenreglement geregelt werden. Bislang waren diese Gebühren im kommunalen Grundeigentümerbeitragsreglement enthalten. Die Wassergebühren sollen deshalb im Grundeigentümerbeitragsreglement gestrichen werden. Weiter werden kleinere redaktionelle Aenderungen vorgenommen und die Ersatzabgabe für Autoabstellplätze soll erhöht werden.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (Grundeigentümerbeitragsreglement) zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Dieses Geschäft soll einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst 2026 vorgelegt werden.
Totalrevision des Wasserreglements
Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Brunnenmeisteramtes sind verschiedene Änderungen bzw. Anpassungen im Wasserreglements vorzunehmen. Bei der Vorbereitung dieser Änderungen wurde festgestellt das viele Bestimmungen nicht mehr den aktuellen Grundlagen (Musterreglements des Kantons) entsprechen. Aus diesem Grunde wurde eine Totalrevision des Wasserreglements ausgearbeitet, um diese reglementarischen Bestimmungen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Wasserreglements zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Dieses Geschäft soll einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst 2026 vorgelegt werden.
Reglement über die Wassergebühren
Gemäss den Vorgaben des Kantons sollen die verschiedenen Wassergebühren neu in einem eigenen Wassergebührenreglement geregelt werden. Bislang waren diese Gebühren im kommunalen Grundeigentümerbeitragsreglement enthalten. Ausserdem sollen gewisse Grundgebühren leicht aktualisiert bzw. angehoben werden.
Der Gemeinderat hat ds neue Wassergebührenreglement zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Dieses Geschäft soll einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst 2026 vorgelegt werden.
Einführung des Ressortsystems im Gemeinderat
Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Ressortsystems hat der Gemeinderat bei den Ortsparteien ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Nachdem die entsprechenden Rückmeldungen vorlagen, hat der Gemeinderat diese diskutiert. Kritisch betrachten wurde seitens der Ortsparteien ein allfälliger Pensenausbau beim Gemeindepräsidium und der Verwaltung, währenddessen die Einführung des Ressortsystem grundsätzlich befürwortet wurde, auch wenn dadurch allenfalls die Suche nach Gemeinderatskandidaten/innen aufgrund des Mehraufwands und der Unsicherheit, welches Ressort zu übernehmen ist, noch weiter erschwert sein könnte.
Der Gemeinderat sieht vor, die Einführung des Ressortsystems (per 1. Januar 2028) weiter voranzutreiben und sieht als nächsten Schritt eine Information der Gemeindekommissionen sowie der Ortspartei-Präsidenten vor (November 2026). Die effektiven Grundlagen für die Einführung des Ressortsystems (Teilrevisionen der Gemeindeordnung sowie der Dienst- und Gehaltsordnung) sollen dann der ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2026 unterbreitet werden.
Umbau Abwartwohnung im Kindergartengebäude (altes Schulhaus)
Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen in der Primarschule hat der Schulleiter einen Bedarf an zwei zusätzlichen Gruppenräumen (für Halbklassen) angemeldet, da sämtliche Räume im neuen Schulhaus bereits ausgelastet sind. Aber auch seitens Kindergarten könnte in den nächsten Jahren ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsräumen entstehen. Im Kindergartengebäude befindet sich eine Wohnung, die früher dem Schulhauswart zur Verfügung stand. Seit vielen Jahren wird werden die Zimmer der Wohnung jedoch nicht mehr bewohnt, dient der Schule jedoch als Bibliothek und sporadisch als kleiner Gruppenraum. Im Rahmen eines Vorprojekts wurden die Möglichkeiten abgeklärt, auf der Fläche der heutigen Abwartwohnung ein grosses Klassenzimmer geschaffen werden, welches auch in zwei gleich grosse Gruppenräume unterteilt werden könnte. Weiter soll eine WC-Anlage für den gesamten 2. Stock vorgesehen werden.
Das Vorprojekt lag dem Gemeinderat nun vor. Aufgrund verschiedener Unklarheiten und Fragen wurde das Projekt und der Generalplanerauftrag noch nicht genehmigt bzw. beschlossen. Die offenen Punkte sollen zeitnah noch mit dem beauftragten Architekturbüro besprochen bzw. bereinigt werden. Aufgrund der Kostenerwartungen ist eventuell auch ein Gemeindeversammlungsbeschluss notwendig.
(© Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil)
