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Bäume und Sträucher zurückschneiden

15. Juni 2026
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen die Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Strassenanstösser und Grundeigentümer werden hiermit ersucht, den Rückschnitt und die Pflegearbeiten auf das vorgeschriebene Lichtmass bis zum 21. August 2026 (und im Verlauf des restlichen Jahres nötigenfalls erneut) durchzuführen.

Alle weiteren Informationen zum Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs entnehmen Sie bitte dem nachstehenden PDF-Dokument.

Bau- und Werkkommission Starrkirch-Wil

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2026-07 Bäume und Sträucher zurückschneiden (PDF, 309 kB) Download 0 2026-07 Bäume und Sträucher zurückschneiden