Kopfzeile

Inhalt

Bäume und Sträucher zurückschneiden

7. Juni 2024
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen die Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Strassenanstösser und Grundeigentümer werden hiermit ersucht, den Rückschnitt und die Pflegearbeiten auf das vorgeschriebene Lichtmass bis zum 15. August 2024 (und im Verlauf des restlichen Jahres nötigenfalls erneut) durchzuführen.

Alle weiteren Informationen zum Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs entnehmen Sie bitte dem nachstehenden PDF-Dokument.

Bau- und Werkkommission Starrkirch-Wil

Bäume und Sträucher zurückschneiden

Zugehörige Objekte

Name
2024-06 Bäume und Sträucher zurückschneiden Download 0 2024-06 Bäume und Sträucher zurückschneiden