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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Starrkirch-Wil erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Starrkirch-Wil ist die Bürgergemeinde Starrkirch-Wil zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Die Bürgergemeinde Starrkirch-Wil informiert Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Kontaktaufnahme mit der Bürgergemeinde Starrkirch-Wil:

  • Beat Gradwohl, Bürgerschreiber, Tel. 079 444 92 44.


Weitere Informationen finden sich auch unter: Website Bürgergemeinde Starrkirch-Wil / Einbürgerungen