Anlassbewilligungen
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen
Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Anlassbewilligungen werden Gebühren erhoben (Ansätze siehe Gebührenordnung).
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Anlassbewilligung.pdf (PDF, 110.8 kB) | Download | 0 | Merkblatt Anlassbewilligung.pdf |
Checkliste Sicherheits- und Verkehrskonzept (PDF, 389.02 kB) | Download | 1 | Checkliste Sicherheits- und Verkehrskonzept |
Checkliste Jugendschutzkonzept (PDF, 132.22 kB) | Download | 2 | Checkliste Jugendschutzkonzept |
Jugendschutzplakat Alkoholverkauf (PDF, 251.91 kB) | Download | 3 | Jugendschutzplakat Alkoholverkauf |
Merkblatt Brandschutz bei Veranstaltungen (PDF, 194.19 kB) | Download | 4 | Merkblatt Brandschutz bei Veranstaltungen |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 285 85 85 | info@starrkirch-wil.ch |