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Neuer Pass

Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passes, sofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Man darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.

Ab dem 1.1.2003 werden nur noch neue Schweizer Pässe (Pass 2003) ausgestellt. Die alten Schweizer Pässe bleiben nach Massgabe Ihres Gültigkeitsdatums bis längstens 31.12.07 gültig.


Neuen Pass bestellen
Passanträge können ab dem 1. März 2010 ausschliesslich nur noch in Solothurn, an folgender Adresse, beantragt werden:

Migration und Schweizer Ausweise
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
Postfach 132
4501 Solothurn

Telefon 032 627 63 70
Telefax 032 627 63 71
ausweiszentrum@ddi.so.ch
www.ausweiszentrum.so.ch

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 19.00 Uhr

Eine Voranmeldung an obiger Stelle ist notwendig.

Kindereinträge in den Pässen der Eltern sind nicht mehr möglich. Jeder Schweizer Bürger hat einen eigenen Pass.

Weitere Informationen können Sie auch folgender Website erhalten: Website Ausweiszentrum Solothurn


Passausstellung im Eilverfahren (Provisorischer Pass / Notpass)
Die Lieferfrist für die Zustellung eines ordentlichen Ausweises beträgt im Inland 10 Arbeitstage ab Beantragung. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass innert kurzer Zeit ausgestellt werden.

Varianten:
  • Ausweiszentrum: Sie beantragen den provisorischen Pass direkt im Ausweiszentrum Solothurn. Der provisorische Pass wird vor Ort produziert und Sie erhalten ihn direkt ausgehändigt.
  • Flughafen: Sie sprechen am Abreisetag bei der Flughafenpolizei vor. Notpassstellen an den Flughäfen: Zürich: Tel. 044 655 57 00 / Basel: Tel. 061 322 11 88 / Genf: Tel. 022 427 92 22 / Lugano-Agno: Tel. 091 610 10 80
Die provisorischen Pässe sind nach der Rückkehr in die Schweiz zu retournieren.


Passausstellung im Ausland
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnhaft sind, bestellen den Pass bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung (Konsularkreis Ihres Wohnortes).

Zugehörige Objekte

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