Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzreglementes ermöglichen es, die Datenbekanntgabe an Private (z.B. Vereine, Parteien, Privatpersonen etc.) generell zu sperren. Davon ausgeschlossen sind jedoch Anfragen von Behörden (Polizei, Gerichte, Kantonale Verwaltung, Gemeinden, Betreibungsamt etc.).
Sofern Sie wünschen, dass Ihre Personendaten generell nicht an Private weitergegeben werden, füllen Sie bitte dieses Formular aus (Formular ausdrucken und von Hand ergänzen oder Formular direkt am PC ausfüllen) und stellen Sie uns das unterzeichnete Formular zu. Nach Eingang dieses Formulares werden wir die entsprechende Datensperre in unserer Einwohnerkontrolle registrieren.