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Oeffentlichkeitsprinzip und Datenschutz

Die Gemeindebehörden informieren die Bevölkerung objektiv, ausgewogen, sachlich und zeitgerecht über Entscheide von allgemeinem Intersse.
Der Schutz vor Missbrauch der Personendaten wird gewährleistet. Massgebend sind die Bestimmungen des Informations- und Datenschutzgesetzes.

Informationen

Datum
1. Januar 2003
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil

Dokumente

Name
Oeffentlichkeitsprinzip- und Datenschutzreglement.pdf (PDF, 46.84 kB) Download 0 Oeffentlichkeitsprinzip- und Datenschutzreglement.pdf

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