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Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2022

21. Juni 2022

Gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde Martin Brotzer, welcher ab 1. Juni 2022 als neues Gemeinderatsmitglied amtet, durch Gemeindepräsident Christian Bachofner vereidigt.

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Anpassung Gas-Konzessionsvertrag mit der a.en Aare Energie AG
Die Einwohnergemeinde Starrkirch-Will erteilt den Städtischen Betrieb Olten (sbo) die Konzession, auf ihrem Gemeindegebiet gewerbsmässig Gas abzugeben und die erforderlichen Leitungen und Anlagen dazu zu erstellen und zu betreiben. Die Gemeinde erhält dafür eine Konzessionsentschädigung. Der Konzessionsvertrag vom 1 . Januar 1968 zwischen der Gemeinde und den sbo regelt die Konzession für die Gasversorgung.
Aufgrund der heutigen Netzkostenkalkulation sowie hinsichtlich der zukünftigen spezialgesetzlichen Regelung (Gasversorgungsgesetz, Gas VG) sind die Tarife - wie in der Elektrizität - getrennt nach Netz, Energie und Abgaben auszuweisen. Die neue Berechnung der Konzessionsentschädigung erfolgt nicht mehr in Prozenten des Umsatzes, sondern neu über eine in Rp./kWh erhobene Konzessionsgebühr, welche auf den Kundenrechnungen separat als solche ausgewiesen wird.
Der Gemeinderat hat der Anpassung des Konzessionsvertrages, welche auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt, zugestimmt.

Vereinbarung zum Notfalltreffpunkt
Im Fall von Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen ist es entscheidend, die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren und weitergehend zu unterstützen. Mit dem Betrieb von Notfalltreffpunkten schafft der Kanton für die Bevölkerung zentrale Anlaufstellen. Die Notfalltreffpunkte spielen zudem eine zentrale Rolle bei grossräumigen Evakuationen. Dieser Notfalltreffpunkt in Starrkirch-Wil befindet sich beim Eingang zur Dorfhalle Jurablick.
Der Gemeinderat hat der neuen Vereinbarung mit dem Regionalen Führungsstab Olten zum Notfalltreffpunkt in der Gemeinde Starrkirch-Wil zugestimmt, welche die Pflichten und Rechte in Bezug auf das kantonale Konzept regelt.

Erarbeitung eines Internen Kontrollsystems (IKS)
Die Gemeinden im Kanton Solothurn sind angehalten, bis 01.01.2023 ein Internes Kontrollsystem (IKS) einzuführen. Wie anlässlich einer Instruktionsveranstaltung Ende März 2022 festgestellt wurde, sind jedoch viele Gemeinden nicht im Zeitplan. Der Kanton ist deshalb bereit, die Frist für die Einführung des IKS bis 1.1.2024 zu erweitern. Auch in Starrkirch-Wil haben bislang nur wenig Vorarbeiten stattgefunden. Erledigt wurde eine entsprechende Änderung/Erweiterung der Gemeindeordnung.
Der Gemeinderat hat nun die Gemeinderatskommission mit der Planung der weiteren Schritte beauftragt. Dazu gehören u.a. die Bestimmung eines/r IKS-Verantwortlichen und die Festlegung eines Einführungsplanes.

Grundsatzpapiere Nachfolgeplanungen Bau- und Werkkommission sowie Schulhauswart
Gemäss Informationen der beiden Behördenmitglieder werden Thomas Weibel (Präsident der Bau- und Werkkommission) und Ariane Büttiker (Aktuarin der Bau- und Werkkommission) voraussichtlich per Mitte 2023 von ihren Ämtern zurücktreten. Bezüglich der Nachfolgeregelung für diese beiden wichtigen und arbeitsintensiven Positionen bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, von einer weiteren Besetzung im Milizsystem bis hin zu einer Vollprofessionalisierung. Auf Antrag der Gemeinderatskommission hat der Gemeinderat von diesem Grundsatzpapier Kenntnis genommen und der Gemeinderatskommission gleichzeitig das Mandat erteilt, die weiteren Arbeiten im Sinne des Zeitplanes resp. der nächsten Schritte an die Hand zu nehmen.
Ein weiteres Grundsatzpapier, das von der Gemeinderatskommission erarbeitet wurde, beinhaltet die Nachfolgeregelung für den Schulhauswart. Schulhauswart Peter Grieder hat per 1. Mai 2022 sein Arbeitspensum auf 70 % reduziert und wird im Mai 2024 in Pension gehen. Im Zusammenhang mit der Pensionierung sind auch hier verschiedene Möglichkeiten für die Nachfolgeregelung oder allenfalls Neuorganisation denkbar. Auch für diesen Bereich wurde ein Grundsatzpapier erstellt. Auf Antrag der Gemeinderatskommission hat der Gemeinderat auch von diesem Grundsatzpapier Kenntnis genommen und der Gemeinderatskommission gleichzeitig das Mandat erteilt, die weiteren Arbeiten im Sinne des Zeitplanes resp. der nächsten Schritte an die Hand zu nehmen.

Ersatz Strassenbeleuchtung am Höhenweg und Parkweg
Die Bau- und Werkkommission hat den Ersatz von sieben dringend sanierungsbedürftigen Pilzleuchten am Parkweg und am Höhenweg beantragt. Für diese Pilzleuchten mit einem Alter von über 40 Jahren gibt es keine Ersatzteile mehr.
Der Gemeinderat hat dem Ersatz der Strassenbeleuchtung am Höhenweg und am Parkweg zugestimmt.

Werbebanner an der Hardbrücke
Die Bau- und Werkkommission und die Gemeindeverwaltung sind wieder regelmässig mit Anfragen konfrontiert, ob Werbebanner an der (neuen) Hardbrücke aufgehängt werden können.  
Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang festgehalten, dass eine klare Regelung des Kantons («An Brücken sind keine Reklamen oder Werbeflächen erlaubt») besteht und diese auch so gehandhabt werden soll. Werden Werbebanner trotzdem aufgehängt, werden diese vom Werkhof entfernt.

Nachtragskredite zu Lasten der Jahresrechnung 2022
Ende letzten Jahres haben die Arbeiten für die technische Untersuchung der alten Kehrichtdeponie Einschlag stattgefunden. Der entsprechende Bericht wurde dem Amt für Umwelt unterbreitet. Das Amt für Umwelt hat nun in seiner Stellungnahme zur technischen Untersuchung der Kehrichtdeponie Einschlag festgehalten, dass noch weitere Bodenproben  benötigt werden, um das weitere Vorgehen zu beurteilen. Diese Arbeiten werden mit rund 3'000 Franken veranschlagt. Der Gemeinderat hat den notwendigen Nachtragskredit bewilligt. Die Arbeiten werden in den nächsten Wochen ausgeführt.
Eine Rabatte beim Rasenplatz ist mit Sommerflieder bepflanzt. Der Sommerflieder gehört zur Gruppe „invasive Neophyten". Die Liegenschaftskommission sie auch die Umweltkommission sind der Meinung, dass die Gemeinde für die Bevölkerung mit gutem Beispiel vorangehen und und Neophyten auf  Ihrem Areal entfernen sollte. Der Gemeinderat hat in der Folge einen Nachtragskredit von 6'900 Franken für die Entfernung des Sommerflieders und die Neubepflanzung der Rabatte genehmigt.
Der dritte, notwendige Nachtragskredit betrifft die Reparatur eines Belagsschadens am Chaletring, der nach einem Wasserleitungsbruch entstanden ist. Die freigesetzten Wassermassen haben den Strassenbelag im Bereich der Liegenschaft Bumelochstrasse 39 bis Chaletring 2 stark unterspült und beschädigt. Die grosse Wellen und Löcher in der Strasse erfordern eine sofortige Sanierung des betroffenen Abschnittes, da dieser ist kaum noch befahrbar bzw. zusätzliche Folgeschäden absehbar sind. Der Gemeinderat hat für diese Belagsreparatur einen Nachtragskredit von 22'000 Franken genehmigt. 

Arbeitsvergebungen
Am 13. Dezember 2021 hat die Gemeindeversammlung einen Kredit für Sanierungen an Gebäuden im Gemeindezentrum  genehmigt. In der Zwischenzeit haben zwei Submissionsverfahren stattgefunden, für die Anpassungen bei der Wärmeverteilung inkl. Ersatz des gesamten Hausleitsystems (MSRL-Anlage) sowie für die Sanierung der Sanitärleitungen (Los 1, Feuerwehr und Werkhof).
Gestützt auf den Antrag der Liegenschaftskommission hat der Gemeinderat die Arbeitsvergebungen beschlossen: die Anpassungen der Wärmeverteilung inkl. Ersatz der MSRL-Anlage wurden an die AEK Build Tec AG, Rickenbach, vergeben und die Sanierung der Sanitärleitungen an die Firma Wülser Zofingen AG, Zofingen. Mit den Arbeiten soll in den nächsten Wochen begonnen werden.