Vogelgrippe - Massnahmen in Kontroll- und Beobachtungsgebieten
Aufgrund eines Vogelgrippe-Falls im Kanton Zürich am 23. November 2021 und der drohenden Gefahr von Vogelgrippe-Fällen in der Schweizer Wildvogel-Population, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz der Schweizer Geflügelhaltungen angeordnet. > Vogelgrippe beim Tier (admin.ch)
Bei den derzeit in Europa zirkulierenden Vogelgrippe-Stämmen liegen keine Hinweise vor, dass eine Übertragung auf den Menschen befürchtet werden müsste. Die Hygienemassnahmen dienen dennoch dem Schutz des Menschen, da man bei der Vogelgrippe immer mit Mutationen rechnen muss.
Die Massnahmen umfassen im Kanton Solothurn das Errichten von Kontroll- und Beobachtungsgebieten. Sie treten am 29. November 2021 um 00.00 Uhr in Kraft und gelten vorläufig bis zum 31. Januar 2022.
Als Kontroll- und Beobachtungsgebiete gelten Uferstreifen von 1 km beziehungsweise 3 km Breite um die Aare. Die Gebiete sind auf der Karte unter dem folgenden Link ersichtlich: https://geo.so.ch/map/?k=a983ea144.
Im Kontrollgebiet gelten folgende Massnahmen:
- Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind im Kontrollgebiet verboten.
- Massnahmen in den Geflügelhaltungen, die alle gleichzeitig getroffen werden müssen:
- Die verschiedenen Geflügelarten innerhalb der Tierhaltungen müssen getrennt werden. Dies soll verhindern, dass Laufvögel und Gänse, bei denen eine Infektion nicht unbedingt zu sichtbaren Symptomen führt, die deutlich empfindlicheren Geflügelarten (z.B. Hühner und Truten) anstecken.
- Das Geflügel (dazu zählen auch Laufvögel und Gänse) muss vor Kontakten zu Wildvögeln geschützt werden.
- Hygienemassnahmen in den Geflügelhaltungen müssen gewissenhaft umgesetzt werden, um eine Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Gerätschaften zu verhindern. Falls die Tierhaltung mehr als 100 Hühnervögel umfasst, muss der Tierhalter laufend Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen vornehmen.
Im Beobachtungsgebiet gelten folgende Massnahmen:
- Geflügelhaltende im Beobachtungsgebiet müssen ihre Tiere besonders genau beobachten und verdächtige Krankheitsanzeichen, wie Erkrankungen der Atemwege, Rückgänge in der Legeleistung, verminderte Futter- oder Wasseraufnahme, etc. sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden, welche(r) den Veterinärdienst sofort informiert. Der Veterinärdienst entscheidet anschliessend über das weitere Vorgehen.
- Falls die Tierhaltung mehr als 100 Hühnervögel umfasst, muss der Tierhalter laufend Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen vornehmen.
Die Gebiete, die sich ausserhalb der Kontroll- und Beobachtungsgebiete befinden, unterliegen keinen seuchenrechtlichen Einschränkungen.
Alle registrierten und somit dem Veterinärdienst bekannten Geflügelhalter in den Kontroll- und Beobachtungsgebieten werden mittels Kopien der entsprechenden Allgemeinverfügung (siehe Anhänge) über die Massnahmen informiert. Der Versand per A-Post fand am Freitag statt. Die Allgemeinverfügungen werden zudem im nächsten Amtsblatt am 3. Dezember 2021 und auf unserer Website veröffentlicht.
Da nur die registrierten Geflügelhaltungen angeschrieben werden können, sind wir darauf angewiesen, dass sich Geflügelhalter, die sich bisher noch nicht registriert haben, möglichst rasch registrieren lassen. Falls Ihnen daher Geflügelhaltungen auffallen sollten, welche noch nicht registriert wurden, möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten. Bitte Informieren Sie die Geflügelhalter über die Registrierungspflicht (gemäss Art. 18a der Tierseuchenverordnung).
Registrierung von Geflügelhaltungen - Amt für Landwirtschaft - Kanton Solothurn
Online-Formular: Registrierung der Geflügelhaltungen - Schritt 1 von 1 (so.ch)
Die Website des Veterinärdienstes wird laufend aktualisiert. Allfällige generelle Anfragen zum Thema können dort oder auf der BLV-Website nachgeschlagen werden.
Veterinärdienst - Amt für Landwirtschaft - Kanton Solothurn.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Fachbereich Tiergesundheit
Hauptgasse 72
4509 Solothurn
Telefon Zentrale +41 32 627 25 02
Zugehörige Objekte
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Allgemeinverfugung_Vogelgrippe_Beobachtungsgebiet_2021-11-26.pdf (PDF, 90.04 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfugung_Vogelgrippe_Beobachtungsgebiet_2021-11-26.pdf |
Allgemeinverfugung_Vogelgrippe_Kontrollgebiet_2021-11-26.pdf (PDF, 99.96 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfugung_Vogelgrippe_Kontrollgebiet_2021-11-26.pdf |