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Aufhebung von Grabstätten auf dem Friedhof Starrkirch-Wil

11. Februar 2022
BEKANNTMACHUNG
Aufhebung von Grabreihen in Reihengräbern und Grabstätten in Urnenfeldern auf dem Friedhof Starrkirch-Wil

Gemäss Art. 6.2.1. und Art. 6.2.2. des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil werden bestehende Grabreihen (Erdbestattungen und/oder Urnengräber) sowie Grabstätten in den Urnenfeldern frühestens 25 Jahre nach dem Termin der letzten Erstbestattung ausgeebnet bzw. aufgehoben.

Für das Jahr 2022 ist die Aufhebung von 2 Grabreihen (12 Grabstätten) in den Reihengräbern (mit Erstbestattungen aus den Jahren 1991 bis 1996) sowie von 4 Fünfergruppen von Grabstätten in den Urnenfeldern (mit Erstbestattungen aus den Jahren 1991 bis 1995) vorgesehen.

Wo Adressen von Angehörigen bekannt sind, wurden bereits schriftliche Ankündigungen über die Aufhebung der Grabstätten versandt.

Die Aufhebung der beiden Grabreihen sowie der Grabstätten im Urnenfeld findet in der Woche vom 28. März 2022 bis 1. April 2022 statt.
Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstätten bis spätestens 18. März 2022 zu räumen, d.h. die ihnen gehörenden Grabmäler, Pflanzen etc. innert dieser Frist zu entfernen (sofern darauf ein Anspruch erhoben wird). Grabstätten (inkl. Grabstein), welche bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht geräumt sind, werden durch die Gemeinde im Zuge der Aufhebung der Gräber abgeräumt und entsorgt.

Für allfällige Fragen steht Ihnen das Bestattungsamt Starrkirch-Wil gerne zur Verfügung.

BESTATTUNGSAMT STARRKIRCH-WIL
Beat Gradwohl
c/o Gemeindeverwaltung, untere Schulstrasse 28, 4656 Starrkirch-Wil,
Tel. 062 285 85 85, info@starrkirch-wil.ch

Aufhebung Grabstätten