Gemeinderatssitzung vom 27. September 2021
Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Nachtragskredit für EDV-Anschaffung der Schulleitung
Für eine Optimierung der internen Arbeitsorganisation sowie die effiziente und zeitgemässe Datenbearbeitung bzw. -verwaltung möchte die Schulleitung ein Apple iPad inkl. Pencil einsetzen. Der Gemeinderat hat für diese Anschaffung einen Nachtragskredit von 1'230 Franken zu Lasten der Gemeinderechnung 2021 genehmigt.
Pflanzung Ortsplanungsbaum
Der Genehmigungsbeschluss des Regierungsrates vom 5. Juli 2021 über die Ortsplanungsrevision ist am 27. August 2021 in Rechtskraft erwachsen. In der Zwischenzeit hat die Gemeinde verschiedene, noch vorzunehmende Abschlussarbeiten in Auftrag gegeben, namentlich die Nachlieferung von Genehmigungsdokumenten, die Abgabe der elektronischen Nutzungsplandaten und die Übernahme der neuen Daten ins Infogis.
Offen ist noch das Pflanzen eines Baumes als Erinnerung an diese Ortsplanungsrevision. Diese Idee wurde bereits zu Beginn der Ortsplanungsrevision im Jahre 2015 aufgenommen und soll nun realisiert werden. Dieser Baum - vorgesehen ist eine Sommerlinde, soll beim Kreuzhubelweg, im Bereich des Steinkreuzes bzw. Bänkli, gepflanzt werden. Die Grundeigentümerin hat dazu bereits ihre Zustimmung erteilt.
Der Gemeinderat hat nun die Arbeitsvergebung im Zusammenhang mit dieser Baumpflanzung genehmigt und die Arbeiten im Umfang von 4'000 Franken der Firma von Arx Garten AG, Starrkirch-Wil, übertragen.
Pachtvertrag für Gemeindegrundstücke
Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vom 13. September 2021, wo der Gemeinderat einen Pachtvertrag für verschiedene Teilparzellen von Gemeindegrundstücken für die landwirtschaftliche Nutzung neu geregelt und den entsprechenden neuen Pachtvertrag genehmigt hatte, ergab sich für eine weitere Teilfläche ein Pächterwechsel. Der Gemeinderat hat auch dieses Teilgrundstück dem gleichen Pächter weiterverpachtet und den erweiterten Pachtvertrag genehmigt.
Grundsatzentscheid Kostenübernahme Feuerwehr-Ersatzabgabe
Die Feuerwehr Starrkirch-Wil ist in der letzten Zeit immer wieder mit «Nachwuchsproblemen», vor allem im Kaderbereich konfrontiert. Erschwert wird dies auch durch den Umstand, das Kaderangehörige der Feuerwehr Starrkirch-Wil in die nähere Umgebung wegziehen. Es gibt aber auch Kaderangehörige, die aus Starrkirch-Wil wegziehen, jedoch weiterhin ihren Feuerwehrdienst unter Zustimmung der neuen Wohnsitzgemeinde in Starrkirch-Wil leisten. Diese Feuerwehrangehörige müssen jedoch von Gesetzes wegen an ihrem (auswärtigen) Wohnort eine Feuerwehr-Ersatzabgabe bezahlen.
Der Gemeinderat hat nun in einem Grundsatzentscheid beschlossen, dass die Gemeinde Starrkirch-Wil die Kosten für die Feuerwehr-Ersatzabgabe für Kaderleute der Feuerwehr Starrkirch-Wil mit auswärtigem Wohnsitz übernimmt resp. diesen Feuerwehrleuten zurückerstattet. Für normale Mannschaftsangehörige gilt diese Regelung nicht. Hier wird auch unter den Feuerwehrkommandanten die Meinung vertreten, dass diese Personen bei einem Wohnsitzwechsel ihren Feuerwehrdienst in der neuen Wohngemeinde leisten sollen..
Demission und Wahl
Infolge Wegzuges aus der Gemeinde per 30. November 2021 hat Sarah Schreiber (CVP) Ihre Demission als Mitglied und Vizepräsidentin der Umweltkommission eingereicht. Der Gemeinderat hat diese Demission zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Weiter hat der Gemeinderat, auf Antrag der Feuerwehrkommission, die nach der Demission von Michel Lehmann notwendige Ersatzwahl in die Feuerwehrkommission geregelt. Per 1. Oktober 2021 ist Carmen Conus als neues Mitglied der Feuerwehrkommission, für den Rest der Amtsperiode 2021-2025, gewählt worden. Carmen Conus wird innerhalb der Kommission das Amt der Aktuarin und innerhalb der Feuerwehr die Funktion als Feuerwehradministratorin ausüben.
Abschreibung von Steuerguthaben und von Guthaben des Finanzvermögens
Aufgrund vorliegender Verlustscheine (nach erfolglos durchgeführten Inkassohandlungen) hat der Gemeinderat Steuerguthaben im Umfang von Fr. 13'237.75 sowie Gebühren im Umfang von Fr. 173.90 zu Lasten der Gemeinderechnung 2021 abgeschrieben.
Aufgrund Uneinbringbarkeit (Wohnsitz im Ausland) hat der Gemeinderat Steuerguthaben im Umfang von Fr. 1'111.15 zu Lasten der Gemeinderechnung 2021 abschreiben müssen.