Gemeinderatssitzung vom 15. November 2021
Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Budget 2022
Das Budget 2022 schliesst mit einem Ausgabenüberschuss in der Erfolgsrechnung von Fr. 139'500.00 und Nettoinvestitionen in der Investitionsrechnung von Fr. 678'700.00 ab.
Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst 2022 mit einem Defizit von Fr. 58'800.00 ab, und die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung mit einem Defizit von Fr. 13'900.00. Beide Defizite sollten durch eine Entnahme aus dem jeweiligen Eigenkapital gedeckt werden.
Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst ausgeglichen ab und die Spezialfinanzierung Liegenschaft Aarauerstrasse 23 weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 13'600.00 aus, der dem Eigenkapital zugewiesen wird.
Der Gemeinderat hat das Budget 2022 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Wasserpreis, Abwasserpreis, Steuerfuss
Die Spezialfinanzierung "Wasserversorgung" ist seit einigen Jahren auf einer einigermassen soliden, finanziellen Basis, beinhaltet jedoch ein strukturelles Defizit. Damit das Eigenkapital nicht weiter massiv sinkt, soll des bestehende strukturelle Defizit der Wasserversorgung mit einer moderaten Erhöhung des Wasserpreises aufgefangen werden. Mit einer Erhöhung des Wasserpreises von bisher Fr. 1.50 auf neu Fr. 1.70 pro m3 Frischwasser kann dies erreicht werden. Im Budget 2022 besteht dann zwar immer noch ein Defizit von 58'800 Franken, doch kommt man nahe der Einlage des Werterhaltes, der sich auf Fr. 47'400.00 beläuft. Das dann noch bestehende strukturelle Defizit von Fr. 11'400.00 bewegt sich im Rahmen der Budgetungenauigkeit, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Behebung von Wasserleitungsbrüchen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, den Wasserpreis per 1. Januar 2022 auf neu Fr. 1.70 m3 pro m3 Frischwasser (exkl. 2.5% MwSt.) zu erhöhen. Die Festlegung dieser Gebühr liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.
Die Spezialfinanzierung "Abwasserbeseitigung" ist seit einigen Jahren auf einer einigermassen soliden, finanziellen Basis, beinhaltet jedoch ein strukturelles Defizit. Ausserdem muss seit 2020 bei der ARA ein erhöhter Betriebsbeitrag (bisher Fr. 0.99, neu Fr. 1.20 pro m3 Frischwasser) bezahlt werden. Diese Preiserhöhung wurden den Konsumenten in Starrkirch-Wil noch nicht weitergegeben. Damit das Eigenkapital nicht weiter massiv sinkt, soll des bestehende strukturelle Defizit der Wasserversorgung mit einer Erhöhung des Abwasserpreises aufgefangen werden. Mit einer Erhöhung des Abwasserpreises von bisher Fr. 0.60 auf neu Fr. 1.00 pro m3 Frischwasser kann dies erreicht werden. Im Budget 2022 besteht dann zwar immer noch ein Defizit von 13’900 Franken, doch liegt dies innerhalb der Einlage des Werterhaltes, der sich auf Fr. 41'000.00 beläuft. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, den Abwasserpreis per 1. Januar 2022 auf neu Fr. 1.00 m3 pro m3 Frischwasser (exkl. 7.7% MwSt.) zu erhöhen. Die Festlegung dieser Gebühr liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.
Demgegenüber hat der Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung für das Jahr 2022 eine Senkung des Steuerfusses von 115% auf 113% der Einfachen Staatssteuer, jeweils für natürliche und juristische Personen, zu beantragen.
Teuerungsausgleich/Lohnstufenanstiege Gemeindepersonal
In Anlehnung an den Entscheid des Kantons (welcher für die Lehrkräfte des Kindergartens, der Primarschule, der Musikschule sowie die Schulleitungen gilt) hat der Gemeinderat beschlossen, dem Gemeindepersonal für das Jahr 2022 keinen Teuerungsausgleich zu gewähren. Hingegen wurden verschiedene Lohnstufenanstiege sowie ein Gehaltsklassenanstieg infolge Weiterbildung gemäss Dienst- und Gehaltsordnung genehmigt.
Kredit für Sanierungen an Gebäuden im Gemeindezentrum
Die verschiedenen Gebäude im Gemeindezentrum Starrkirch-Wil stammen aus verschiedenen Jahrzehnten. Vor allem bei den älteren Gebäuden wurden im Laufe der Zeit verschiedene Sanierungsarbeiten vorgenommen. Der "Zahn der Zeit" nagt aber an verschiedenen Einrichtungen und deshalb ist nun wieder ein grösserer Sanierungsbedarf bei verschiedenen Gebäuden notwendig.
Die Sanitärleitungen in den Gebäudeteilen Werkhof, Feuerwehrmagazin und Zivilschutzanlage stammen noch aus der Zeit der Erstellung dieser Gebäude (Mitte der 70er-Jahre) und sind mittlerweile dringend sanierungsbedürftig. So korrodieren die Leitungen z.B. inwändig und dies führt zu «Rostwasser», das dann wiederum zu Problemen bei den neuen Sanitäranlagen (Verstopfungen, Verunreinigungen etc.). Diese Problematik ist seit einigen Jahren bekannt und soll nun mit einer Sanierung bzw. einem Ersatz der Sanitärleitungen in diesen Gebäudeteilen behoben werden. Es ist ein Ersatz der mehrheitlich verzinkten Stahlleitungen durch korrosionssichere Chromstahlleitungen vorgesehen.
Seit mehr als 15 Jahren sorgt die bestehende Heizungssteuerung für die Wärmeerzeugung und Warmwasseraufbereitung. Allerdings hat der Lieferant die Produktion der Heizungssteuerung per 2013 eingestellt. Mittlerweile sind auch die noch verfügbar gewesenen Ersatzteile aufgebraucht und nicht mehr lieferbar. Die bestehende Heizungssteuerung hat somit das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht. Es muss deshalb ein Ersatz resp. eine Heizungsmodernisierung vorgenommen werden.
Alle diese Arbeiten sollen etappiert in einem Zeitraum von 3 Jahren (2022 - 2024) vorgenommen werden. Der Gemeinderat hat nun die entsprechende Kreditvorlage der Liegenschaftskommission im Gesamtbetrag von 560'000 Franken zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Teilrevision Musikschulreglement
Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden hat zusammen mit dem Volksschulamt und dem kantonalen Musikschulverband neue Richtlinien für die kommunalen Musikschulen des Kantons Solothurn ausgearbeitet. Diese wurden notwendig, da einerseits die bisherigen Richtlinien nicht mehr aktuell waren und andererseits immer wieder Fragen und Unsicherheiten zu Organisations- und Besoldungsbelangen bei den Gemeinden und den Musikschulen auftauchten.
Die Gemeinde hat die neuen Richtlinien zum Anlass einer Teilrevision des bestehenden Musikschulreglementes genommen. In diese Teilrevision sind weitere, gemeindeinterne Neuregelungen eingeflossen, so u.a. bezüglich der heutigen Organisationsstruktur der Musikschule. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, bereits ab der 2. Klasse ein Instrumentalfach belegen zu können, wobei einzelne Instrumente einer vorgängigen Abklärung der Handgrösse der MusikschülerInnen bedürfen.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Musikschulreglementes zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung soll das neue Musikschulreglement per 1. August 2022 (Beginn des Schuljahres 2022/2023) in Kraft treten.
Teilrevision Friedhof- und Bestattungsreglement
Seit März 2020 ist die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil Grundeigentümerin der Kirche und des gesamten Friedhofareals. Dieser Umstand wie auch verschiedene aktualisierte Regelungen des Kantons zum Bestattungs- und Friedhofwesen und gewünschte Präzisierungen von Regelungen auf Gemeindestufe haben die Gemeinde dazu veranlasst, eine Teilrevision des Friedhof- und Bestattungsreglementes vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Friedhof- und Bestattungsreglementes zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung soll das neue Friedhof- und Bestattungsreglement per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Teilrevision Benützungsreglement für Gemeinderäumlichkeiten
Seit März 2020 ist die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil Eigentümerin der Kirche und des Chilesäli.
Da diese beiden Gebäude von privaten Personen und Institutionen/Organisationen benützt werden können, muss das bestehende Benützungsreglement für Gemeinderäumlichkeiten entsprechend ergänzt werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Teilrevision dieses Gemeindereglements.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Benützungsreglementes für die Gemeinderäumlichkeiten zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung soll das neue Benützungsreglement für die Gemeinderäumlichkeiten per 1. Januar 2022 in Kraft treten
Ordentliche Budget-Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat beschlossen, die ordentliche Budget-Gemeindeversammlung am Montag, 13. Dezember 2021, in der Dorfhalle Jurablick durchzuführen. Nebst der Genehmigung des Budgets 2022 stehen drei Reglementsrevisionen, ein Kreditantrag sowie Ehrungen auf der Traktandenliste.