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Gemeinderatssitzung vom 19. September 2022

23. September 2022

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Finanzplan 2023-2027
Der Gemeinderat hat den von der Gemeindeverwaltung ausgearbeiteten und von der Finanzkommission behandelten Finanzplan 2023-2027 genehmigt.
Der Finanzplan 2023-2027 ist geprägt durch ein relativ hohes Investitionsvolumen, zwischen 698'000 und 930'000 Franken pro Jahr. Seitens der Gemeinde angestrebt wird ein jährlich durchschnittliches Investitionsvolumen von 700'000 Franken. Die Ergebnisse der Erfolgsrechnung bewegen sich zwischen einem Ausgabenüberschuss von 279'000 Franken und einem Einnahmenüberschuss von 340'000 Franken, wobei zu berücksichtigen ist, dass die höheren Einnahmenüberschüsse erst in den beiden letzten Planjahren 2026 und 2027 erreicht werden, da dann die altrechtlichen Abschreibungen nach HRM1 wegfallen. Durch diese Ergebnisse wird der mittelfristig anzustrebende Selbstfinanzierungsgrad von 100% in keinem der Planjahre erreicht. Die Selbstfinanzierungsquote bewegt sich zwischen 32% und 86%. Dies wird zu einer Beanspruchung der eigenen liquiden Mittel führen. Stimmen die Prognosen, beträgt das Eigenkapital der Gemeinde im Jahre 2027 dennoch rund 4.4 Mio. Franken und die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit 141 Franken auf einem relativen Niveau.
Der Finanzplan soll jeweils nur die Tendenzen aufzeigen und kann über die ganze Planperiode von 5 Jahren nicht eine hohe Genauigkeit aufweisen.

Kredit für Instandstellungen und Einrichtungen Kirche Starrkirch-Wil
Nachdem im Sommer 2019 die Gemeindeversammlung dem Kauf der Kirche und des Chilesäli zugestimmt hat, sind diese Gebäude inkl. Land im März 2021 ins Eigentum der Gemeinde übergegangen. Seit letztem Jahr hat sich mit Unterstützung des Architekturbüros Robert & Esslinger AG, welche auf Gebäude unter Denkmalpflege spezialisiert ist, planerisch Einiges in der Kirche getan. Nach einem groben Augenschein vor dem Kauf sind nun die baulichen Details angeschaut worden, Bedürfnisse aufgenommen und Lösungen ausgearbeitet worden.
An der äusseren Hülle ist eine Reparatur am Turm dringend notwendig. Es hat sich mit weiteren Abklärungen gezeigt, dass Wasser durch das undichte Kupferdach eindingt und im Kirchturm mindestens ein Gratsparren repartiert oder ersetzt werden muss. Weiter muss das ganze Turmdach neu mit Kupfer eingekleidet werden. Eine Reparatur ist hier aufgrund des schlechten Zustands nicht mehr möglich. Um am Turm arbeiten zu können, ist eine aufwändige Gerüstung notwendig. Gleichzeitig sollen dann auch die Fenstergewände aussen instandgestellt werden. Auf eine komplette Aussenrenovation der Kirche wird hingegen bewusst verzichtet. Es werden nur partiell defekte Deckputzschichten repariert.
Innen ist insbesondere das Bedürfnis, diesen Raum vielfältiger nutzen zu können. Die Sitzbänke sollen entfernt werden, um Platz für eine flexible Bestuhlung zu schaffen. Damit wird man auch die Heizung erneuern müssen, da sich diese heute unter den Kirchenbänken befindet und darin auch Asbest verbaut ist. Damit verbunden ist auch der Ersatz der elektrischen Installationen (Tableau etc.). Um den Kirchenraum für kulturelle Veranstaltungen gut nützen zu können, sollen auch in der Kirche entsprechende Installationen für Licht und Ton vorgesehen werden. Ferner soll die Gesamtakustik verbessert werden.
Zusammen mit dem Verein «Kulturkirche4656» haben die Liegenschaftskommission und der Gemeinderat ein kostenmässig und unterhaltstechnisch sinnvolles Paket zusammengestellt, welches insbesondere die Aspekte «Baudenkmal erhalten» und «Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten» beinhaltet.
Gemäss der vorliegenden Kostenschätzung ist mit Gesamtkosten von brutto 635'000 Franken zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Nettokosten auf plus/minus 500’000 Franken senken lassen (Beiträge Kantonale Denkmalpflege, Beiträge anderer Institutionen und Einrichtungen etc.).
Der Gemeinderat hat schlussendlich nach ausführlicher Diskussion einen Gesamtkredit von brutto 635'000 Franken für Instandstellungen und Einrichtungen der Kirche Starrkirch-Wil, zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Dieser Kredit soll einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 7. November 2022 vorgelegt werden. Stimmt der Souverän dem Kreditbegehren zu, werden die Arbeiten anschliessend im Detail geplant und ausgeführt. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten dann bis spätestens Sommer/Frühherbst 2023 abgeschlossen werden können.

Einberufung ausserordentliche Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass am 7. November 2022 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchgeführt werden soll. Auf der Traktandenliste stehen der Kredit für die Instandstellungen und Einrichtungen der Kirche Starrkirch-Wil sowie die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Abwasserregion Olten (ZAO). Mit der Einberufung dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung soll die ordentliche Budget-Gemeindeversammlung vom Dezember 2022 entlastet werden. Dort werden voraussichtlich nebst dem Budget 2023 auch noch Invesititonskreditanträge zu behandeln sein.

Demissionen
Infolge Wegzug aus der Gemeinde hat Fabio Kuhn als Gemeinderat der SP Starrkirch-Wil per 31. Oktober 2022 demissioniert. Der Gemeinderat hat diese Demission zur Kenntnis genommen. Die Nachfolgeregelung (Nachrücken) erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes.
Gleichzeitig hat Fabio Kuhn auch als Vizepräsident und Mitglied der Liegenschaftskommission, ebenfalls per 31. Oktober 2022 demissioniert. Ebenfalls aus der Gemeinde wegziehen wird Tobias Marfil (SP). Er hat ebenfalls seine Demission als Mitglied der Liegenschaftskommission per 30. September 2022 eingereicht. Der Gemeinderat hat die beiden Demissionen in der Liegenschaftskommission ebenfalls zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die SP Starrkirch-Wil wurde gebeten, innert nützlicher Frist die Nominationen für die notwendigen Ersatzwahlen in die Liegenschaftskommission einzureichen.

Abschreibung von Steuerguthaben
Aufgrund vorliegender Verlustscheine (nach erfolglos durchgeführten Inkassohandlungen) hat der Gemeinderat Steuerguthaben im Umfang von Fr. 6'327.25 zu Lasten der Gemeinderechnung 2022 abgeschrieben.