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Gemeinderatssitzung vom 21. August 2023

23. August 2023

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung, welche infolge Ferienabwesenheit von Gemeindepräsident Christian Bachofner von Gemeinde-Vizepräsident Thomas Buss geleitet wurde, folgende Beschlüsse gefasst:

Kredit für den Hochwasserschutz und die Renaturierung des Mülitälibachs
Bei Starkniederschlägen weist der Mülitälibach ein Überschwemmungsrisiko auf. Im Jahr 1968 über­schwemmte der Bach das Gebiet Wylerfeld, welches damals weitgehend unüberbaut war. Am 12. und 13. Mai 1999 wiederholte sich das Ereignis, diesmal aber mit massiven Auswirkungen auf das inzwischen überbaute Gebiet.
Der kantonale Nutzungsplan «Mülitälibach – Renaturierung und Hochwasserschutz» sieht die Bach­öffnung des heute eingedolten mittleren Abschnitts des Mülitälibachs und dem Bau eines nur im Hoch­wasserfall genutzten Entlastungsgerinnes längs der Bauzone resp. der Höhenstrasse Ost vor. Die Bachöffnung im Mittelteil sichert den Abfluss in diesem Bereich auch bei Starkniederschlägen und bedeutet eine grosse ökologische Aufwertung. Sie ergibt gleichzeitig eine Bereicherung für den Wildpark, der in diesem Bereich erweitert werden soll.
Im Gebiet der Unteren Choliweid fliesst der Mülitälibach bei normalem Wasserstand weiterhin im be­stehenden offenen Gerinne. An der Bauzonengrenze der Gemeinde Starrkirch-Wil wird das Gewässer gefasst und fliesst ab hier, im Bereich der Unteren Kohliweidstrasse und des Wilerwegs, in der Meteorwasserleitung der Siedlungsentwässerung. Bei Starkniederschlägen reicht das offene Bachprofil gelegentlich nicht aus, so dass es zu Überschwemmungen bei den angrenzenden Gebieten kommt, welche beidseits an die Höhenstrasse Ost angrenzen.
Der untere Teil des Mülitälibachs wird deshalb mit einem ausreichenden Entlastungsgerinne ergänzt, das nur bei Hochwasser genutzt wird. Als Gerinne sichtbar ist diese Entlastung nur im untersten Abschnitt kurz vor dem Einlaufbauwerk am Wilerweg. In den übrigen Bereichen erscheint das Gerinne als sanfte Senke, die landwirtschaftlich genutzt werden kann.
Im Hinblick auf die Realisierung der beschriebenen Massnahmen ist nun auf der Grundlage des kantonalen Nutzungsplanes das Bauprojekt sowie das Baugesuch erarbeitet worden. Die Einwohnergemeinde Olten sowie die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil beauftragten die KFB Pfister AG, Ingenieure und Planer, Olten mit der Ausarbeitung des Bauprojekts und der Erstellung des Baugesuchs. Dabei wurden folgende Projektziele erreicht:

  • Der Hochwasserschutz für die angrenzenden Siedlungsgebiete im Gebiet Höhenstrasse Ost wird sichergestellt.
  • Mit der Bachöffnung im mittleren Abschnitt des Mülitälibachs erfolgt eine ökologische Aufwertung.
  • Die geplanten baulichen Massnahmen werden gut in die bestehende Landschaft eingebettet.
  • Die Gestaltung des Gewässerlaufs wird auf die geplante Erweiterung des Wildparks Mülitäli abge­stimmt.
  • Bei den bestehenden Werkleitungen (z.B. Erdgashochdruckleitung) werden notwendige Schutz­massnahmen vorgesehen.
  • Attraktive Gestaltung des Naherholungsgebiets im Umfeld des Wildparks.

Der Kostenvoranschlag sieht für die Realisierung des Projekts Gesamtkosten von 2.565 Mio. Franken vor. Es werden jedoch grosse Beiträge von Bund und Kanton an dieses Projekt geleistet. Ausserdem beteiligt sich die Solothurnische Gebäudeversicherung mit einem Objektschutzbeitrag in nicht unerheblichem Ausmass.
Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit für den Kostenanteil der Gemeinde Starrkirch-Wil an diesen Investitionen im Betrage von 238'545 Franken genehmigt. Der effektive zu leistende Gemeindebeitrag wird jedoch wesentlich tiefer ausfallen und rund 75'000 Franken betragen.

Arbeitsvergebung für die Sanierung der Kohliweidstrasse 
Im Jahre 2024 sollen Sanierungsarbeiten bei der Kohliweidstrasse vorgenommen werden. Die Wasserleitung in der Kohliweidstrasse ist sanierungsbedürftig. Sie hat einen grossen Durchmesser, welcher nicht zwingend weiter gebraucht wird. Deshalb sollen alternative Sanierungsmethoden, wie Einzug einer Leitung/Schlauches oder Berstlining bei den Sanierungsarbeiten angewendet werden, damit wenig Grabarbeiten nötig sind.
Auch der Strassenoberbau ist sanierungsbedürftig. Der Oberbau (Randabschlüsse, Schlammsammler. Belag) soll deshalb erneuert werden. Obwohl die Lage der bestehenden Strasse nicht der Strassenparzelle entspricht, soll die Linienführung generell beibehalten werden. Sie wird aber im Detail angepasst. Als Minimalbreite ist 3.0 m vorgesehen. Ein Vollausbau gemäss Erschliessungsplan wird nicht ausgeführt.
Bei der Kanalisation werden nur die Kontrollschächte in der Höhe angepasst. Einzelne vorhandene Schäden können von innen saniert werden. Die Kapazität der Leitungen ist genügend.
Der Gemeinderat hat nun die Arbeitsvergebung für die Ingenieur-Honorarkosten für das Bauprojekt bis zur Inbetriebnahme vorgenommen. Die Arbeiten werden zum Preis von Fr. 35'497.90 (inkl. MwSt.) an die Firma OSTAG Ingenieure AG, Olten, vergeben.

Einsprachen gegen Gebührenrechnungen von Privatkostenanteilen im Zusammenhang mit der Sanierung der Bumelochstrasse
Drei Anwohner der Bumelochstrasse haben gegen die im Zusammenhang mit der Sanierung der Bumelochstrasse in Rechnung gestellten Privatkostenanteile (Anteil Wasserleitungsarbeiten oder Anteil Kanalisationsleitungsarbeiten oder Anteil Ersatz Stützmauern) Einsprache beim Gemeinderat erhoben.
Nachdem die Stellungnahme der Bau- und Werkkommission vorlag, konnte der Gemeinderat nun diese drei Einsprachen behandeln. Der Gemeinderat hat alle drei Einsprachen vollumfänglich abgewiesen.

Wahl eines neuen Mitglieds der Liegenschaftskommission
Aufgrund zweier Demissionen in der Liegenschaftskommission sind Ersatzwahlen notwendig. Einer der beiden vakanten Sitze konnte nun besetzt werden. Aufgrund der Nomination durch die SP Starrkirch-Wil wurde Jörg Moll per 21. August 2023, für den Rest der Amtsperiode 2021-2025, als Mitglied der Liegenschaftskommission gewählt.